Wir haben bei Transpareo viel über Einzelheiten und Grundlagen des Digitalen Produktpasses geschrieben: wie sich Angaben offenlegen lassen, ohne die Signatur zu verlieren, warum die AAS das Fundament des Digitalen Produktpasses sein kann, welche Kommentare wir zum UN-Transparenzprotokoll eingereicht haben und warum aus drei Zeilen nach EN 18223 zwanzig werden. Mit unserer Prüfseite kann jeder einen Pass selbst prüfen. Was ein DPP eigentlich ist und wozu er gedacht ist, haben wir dabei nie erklärt. Das holen wir hier nach.
Ein Digitaler Produktpass (DPP) ist ein Datensatz zu einem Produkt, den ein QR-Code oder ein anderer Datenträger am Produkt aufruft. Er beschreibt, woraus das Produkt besteht, woher es kommt, wie es sich reparieren und am Ende verwerten lässt. Für eine wachsende Zahl von Produkten, die in der EU verkauft werden, ist er gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist die Ökodesign-Verordnung der EU; für Batterien setzt die Batterieverordnung den ersten festen Stichtag, den 18. Februar 2027.
Drei Beispiele machen es greifbar. Wer den Code auf einem E-Bike-Akku scannt, sieht Kapazität, Zellchemie, den Anteil recycelter Rohstoffe und wie der Akku zurückgegeben wird. Eine Reparaturwerkstatt findet unter demselben Code die Ersatzteilnummern und die Anleitung zum Ausbau. Eine Marktaufsichtsbehörde erhält darüber die Prüfberichte, die belegen, dass der Akku den Vorschriften entspricht. Ein Code, drei Leser, und jeder sieht, was für ihn bestimmt ist.
Transpareo ist eine Plattform, auf der Unternehmen solche Pässe selbst anlegen, übersetzen und veröffentlichen. Wie ein fertiger Pass aussieht, zeigt die Transpareo Time Machine an einem echten Beispiel, ohne Anmeldung. Die Transpareo Time Machine ist unsere quelloffene App zum Lesen von Produktpässen, und sie liest jeden Pass, der den Normen folgt, auch einen, der nicht bei uns liegt.
Wie ein Produktpass aufgebaut ist
Technisch besteht der Pass aus zwei Teilen: einer Webadresse, die zu genau einem Produkt gehört, und einem strukturierten Datensatz, den diese Adresse ausliefert. Strukturiert heisst, dass jede Angabe in einem festgelegten Feld mit festgelegter Bedeutung steht. Ein Mensch liest den Pass auf dem Telefon. Eine Software liest dieselben Angaben maschinell, etwa die Sortieranlage eines Recyclers, die tausende Akkus am Tag verarbeitet.
Ein Pass gehört zu einem Modell, zu einer Charge oder zu einem einzelnen Stück. Welche Ebene gilt, legt das Recht für jede Produktgruppe fest. Batterien für Elektrofahrzeuge brauchen einen Pass je Batterie, weil sich Zustand und Nutzung jeder einzelnen unterscheiden. Bei vielen Konsumgütern wird einer je Modell genügen.
Drei Eigenschaften machen ihn zum Pass:
- Er ist geregelt. Welche Felder er hat, bestimmt der Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe, und die Bedeutung jedes Feldes ist festgelegt.
- Er ist gestuft. Die Öffentlichkeit sieht einen Teil, Werkstätten und Recycler mit berechtigtem Interesse sehen mehr, Behörden sehen, was sie für ihre Prüfung brauchen.
- Er bleibt. Der Pass muss über den vorgeschriebenen Zeitraum erreichbar sein, auch wenn der Hersteller den Markt verlässt oder insolvent wird.
Der Zweck steht in der Verordnung selbst. Produkte sollen länger halten, sich reparieren und besser verwerten lassen, und wer das beurteilen will, braucht verlässliche Angaben. Der Pass bringt diese Angaben an das Produkt: für Käufer, Werkstätten, Recycler, Händler und Behörden.
Unter einem einzigen Code bekommt jeder Leser eines Produkts die Angaben, die für ihn bestimmt sind.
Wer ihn braucht
Die Pflicht trifft das Unternehmen, das ein Produkt in der EU in Verkehr bringt, es also zum ersten Mal auf dem EU-Markt bereitstellt. Meistens ist das der Hersteller. Sitzt der Hersteller ausserhalb der EU, trägt der Importeur die Verantwortung dafür, dass der Pass existiert und stimmt. Händler und Online-Marktplätze machen ihn ihren Kunden zugänglich.
Für Unternehmen ausserhalb der EU heisst das: Wer in die EU liefert, braucht den Pass, gleich wo produziert wird. Ein Schweizer Hersteller, der nach Deutschland verkauft, ist genauso betroffen wie ein Werk in Asien, das über einen Importeur in Rotterdam liefert. Wie weit diese Wirkung über die Grenzen der EU reicht, beschreibt unser Beitrag zum Brüssel-Effekt.
Die Pflicht hängt am Inverkehrbringen in der EU, gleich wo das Produkt hergestellt wurde.
Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1781, die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, nach ihrem englischen Titel ESPR abgekürzt. Sie ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und regelt in den Artikeln 9 bis 13 den Produktpass, seine Kennungen und das EU-Register. Für sich genommen verpflichtet sie noch kein einziges Produkt. Die Pflicht entsteht mit einem delegierten Rechtsakt für eine Produktgruppe, der festlegt, welche Angaben der Pass enthält, wer sie sehen darf und ab wann er gilt. Zwischen dem Inkrafttreten eines solchen Rechtsakts und seiner Anwendung liegen mindestens 18 Monate (Art. 4 Abs. 4).
Einige Produktgruppen tragen den Pass in ihrem eigenen Gesetz: Batterien, Bauprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel und Spielzeug. Von der ESPR ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Fahrzeuge. Auch dort kann ein Pass als freiwillige Auskunft sinnvoll sein, wie wir es für Lebensmittel und Arzneimittel beschreiben.
Wer in welcher Branche welche Rolle trägt, haben wir für 14 Branchen aus den amtlichen Texten zusammengetragen, jeweils mit Zeitleiste und Quellen, im Branchen-Nachschlagewerk.
Ab wann er Pflicht ist
Einen festen Stichtag gibt es bisher für eine einzige Produktgruppe, die Batterien. Die übrigen Termine stammen aus Gesetzen, die den Pass für ein späteres Datum vorsehen, oder aus dem Arbeitsplan der Kommission, der für jede Gruppe ein indikatives Jahr nennt.
- 20. Juli 2026, das EU-Register läuft. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 gilt seit dem 16. Juli 2026, das Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb.
- 18. Februar 2027, Batterien. Batterien für Elektrofahrzeuge, für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter und Industriebatterien über 2 kWh brauchen einen Pass, sobald sie in der EU in Verkehr gebracht werden (Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 77). Es zählt der Tag, an dem die Batterie auf den Markt kommt. Ein Akku aus der Produktion 2026, der im März 2027 geliefert wird, braucht ihn.
- Ende 2026 bis 2027, die ersten ESPR-Rechtsakte. Der Arbeitsplan der Kommission vom 16. April 2025 sieht Eisen und Stahl als ersten Rechtsakt vor, danach Aluminium, Textilien und Bekleidung sowie Reifen im Jahr 2027. Mit der Frist von 18 Monaten gilt die Pflicht für Stahl frühestens 2028, für Textilien frühestens 2029.
- Bauprodukte. Die Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 sieht den Pass vor. Das Datum folgt aus ihrem delegierten Rechtsakt, den die Kommission indikativ für 2027 plant.
- Elektronik, noch ohne Datum. Der Arbeitsplan ordnet Elektronik zwei horizontalen Rechtsakten zu: der Reparierbarkeit, indikativ 2027, sowie dem Rezyklatanteil und der Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten, indikativ 2029.
- Möbel und Matratzen folgen nach dem Arbeitsplan 2028 und 2029, jeweils mit einer Anwendung frühestens 18 Monate später.
- 23. September 2029, Wasch- und Reinigungsmittel. Die neue Detergenzienverordnung führt den Pass für diese Produkte ein.
- 1. August 2030, Spielzeug. Die neue Spielzeugverordnung verlangt ab diesem Tag einen Pass für jedes Spielzeug auf dem EU-Markt.
Die Jahre aus dem Arbeitsplan sind Planungen der Kommission und können sich verschieben. Wir verfolgen die Rechtsakte, während sie entstehen, und haben zum Entwurf der Registerverordnung vier Stellungnahmen bei der Kommission eingereicht.
Verbindlich ist, was in einem erlassenen Rechtsakt steht; jedes andere Datum ist eine Planung.
Ein spätes Datum ist trotzdem ein Grund, früh anzufangen. Die meiste Zeit brauchen die Angaben, die nur Ihre Lieferanten kennen, die Klauseln, die Sie dafür in Einkaufsverträge schreiben, und eine saubere Ordnung Ihrer Stammdaten. Wie das für Batterien aussieht, steht in ESPR-Zeitplan 2027.
Was darin steht
Den genauen Inhalt legt der Rechtsakt jeder Produktgruppe fest. Die ESPR gibt in Anhang III den Rahmen vor, aus dem diese Rechtsakte schöpfen, und in der Praxis kehren dieselben Themen immer wieder:
- Identität: die eindeutige Produktkennung, Modell, Charge oder Seriennummer, Hersteller und Importeur mit ihren Kennungen, Ort und Datum der Herstellung.
- Zusammensetzung: Materialien und bedenkliche Stoffe; bei Batterien die Zellchemie und die Anteile von Kobalt, Lithium, Nickel und Blei samt Rezyklatanteil.
- Umweltwirkung: der CO2-Fussabdruck oder andere Kennzahlen, wo der Rechtsakt sie verlangt, berechnet nach einer vorgegebenen Methode.
- Nutzung und Reparatur: Gebrauchs- und Sicherheitshinweise, Ersatzteile, Anleitungen zur Demontage, die erwartete Lebensdauer.
- Lebensende: wie das Produkt zurückgegeben, zerlegt und verwertet wird.
- Nachweise: Konformitätserklärung, Prüfberichte und Zertifikate.
Am weitesten ist der Batteriepass. Anhang XIII der Batterieverordnung legt die Felder fest, und ein Leitfaden der Kommission vom 28. Juli 2026 ordnet alle 71 Datenpunkte als verpflichtend, optional, nur falls zutreffend oder zum Start noch nicht anzuzeigen ein. Der CO2-Fussabdruck und die Angaben zur verantwortungsvollen Rohstoffbeschaffung gehören zur letzten Gruppe, weil die Rechtsakte zu ihrem Format noch fehlen. Welche Angaben im Februar 2027 tatsächlich gefüllt sein müssen, zeigt unser Beitrag zu den Pflichtdaten des Batteriepasses.
Nicht jede Angabe ist für jeden Leser bestimmt. Beim Batteriepass sieht die Öffentlichkeit die Basisdaten eines Modells: Zusammensetzung, Kapazität, Hinweise zu Nutzung, Sicherheit und Recycling. Personen mit berechtigtem Interesse, etwa eine Werkstatt oder ein Recycler, sehen zusätzlich die detaillierte Zusammensetzung, Ersatzteilnummern und Demontageinformationen sowie den Zustand der einzelnen Batterie. Behörden, notifizierte Stellen und die Kommission erhalten die Prüfberichte.
Welche Angabe in welche Stufe gehört, entscheidet der Rechtsakt; die Plattform muss es durchsetzen. In Transpareo ist die Sichtbarkeit eine Eigenschaft jedes einzelnen Feldes. Auch eine geschützte Stufe trägt ihre eigene Signatur und lässt sich für sich prüfen, wie unser Beitrag zur selektiven Offenlegung zeigt.
Wer was sehen darf, entscheidet das Recht, und jede Stufe lässt sich für sich prüfen.
Wie der Pass zum Leser kommt
Den Weg vom Produkt zum Pass bilden drei Dinge: ein Datenträger am Produkt, eine eindeutige Kennung und eine Adresse, unter der der Pass liegt.
Der Datenträger ist in den meisten Fällen ein QR-Code. Der Rechtsakt einer Produktgruppe kann auch andere Träger zulassen, etwa einen Funkchip, und er legt fest, ob der Träger auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen sitzt. Für Batterien verlangt Artikel 77 einen gedruckten oder eingravierten Code, der über die erwartete Lebensdauer lesbar bleibt.
Die Kennung macht das Produkt eindeutig. Die harmonisierten Normen EN 18219 zu Kennungen und EN 18220 zu Datenträgern sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zitiert und tragen damit die Vermutung der Konformität. Sie lassen mehrere Kennungssysteme zu. Das verbreitetste ist GS1 Digital Link: Die Nummer, die heute schon im Strichcode steht, wird Teil einer Webadresse, bei Bedarf ergänzt um Charge und Seriennummer. Wer keine solche Nummer hat, findet in unserem Beitrag zu Produkten ohne GTIN die Alternativen.
Die Adresse entscheidet, wie lange der gedruckte Code funktioniert. Liegt sie auf Ihrer eigenen Domain, zeigt sie heute auf die Plattform, die den Pass ausliefert, und später auf eine andere, ohne dass ein einziges Etikett neu gedruckt wird. Transpareo stellt die Adresse auf Ihrer Domain aus, samt QR-Code. Warum wir diesen Standard gewählt haben, erklärt unser Beitrag zu GS1 Digital Link.
Liegt die Adresse auf Ihrer eigenen Domain, funktioniert der gedruckte Code auch nach einem Wechsel der Plattform.
Zu Datenaustausch, Speicherung, Schnittstellen und Datenmodell gibt es weitere harmonisierte Normen (EN 18216, EN 18221, EN 18222 und EN 18223). Wir haben unsere Plattform Klausel für Klausel mit diesen Normen abgeglichen, als sie noch Entwürfe waren, und in Norm für Norm aufgeschrieben, wie wir jede davon umsetzen.
Das EU-Register ergänzt diesen Weg. Es führt ein Verzeichnis, welche Pässe es gibt, wo sie liegen und mit welchem Fingerabdruck; die Produktdaten selbst bleiben bei Ihnen. Eintragen darf nur das Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt (ESPR Art. 13 Abs. 4 und 5, für Batterien Art. 77 Abs. 10 der Batterieverordnung). Ein Dienstleister kann den Eintrag derzeit nicht für Sie übernehmen, und die Schnittstelle, über die Unternehmen ihre Pässe eintragen, hat die Kommission angekündigt, aber noch nicht beschrieben. Transpareo hält bereit, was der Eintrag verlangt: Produktkennung, Akteurskennung, die Adresse des Passes und seinen Fingerabdruck. Die Einzelheiten stehen in unserer Analyse der Registerverordnung.
Wie lange er bestehen muss
Ein gedruckter Code bleibt so lange am Produkt, wie das Produkt lebt, bei vielen Gütern zehn Jahre und mehr. Die ESPR verlangt, dass der Pass für den im Rechtsakt festgelegten Zeitraum erreichbar bleibt, auch nach einer Insolvenz, einer Liquidation oder dem Rückzug des Unternehmens aus der EU. Die Registerverordnung bewahrt die Registrierungsdaten zehn Jahre auf, sofern das Recht der Produktgruppe keinen anderen Zeitraum vorgibt. Bei Batterien endet der Pass mit dem Recycling (Art. 77 Abs. 8 der Batterieverordnung).
Diese Frage beschäftigt uns am meisten, weil ein Fehler hier erst Jahre später auffällt, wenn niemand mehr nachbessern kann. Deshalb haben wir den Pass so gebaut, dass er eine Kündigung, einen Anbieterwechsel und eine Insolvenz übersteht:
- Jede veröffentlichte Version ist signiert und mit der vorherigen verkettet. Jeder Browser prüft sie gegen einen öffentlichen Schlüssel, ohne bei Transpareo nachzufragen. Unsere Prüfseite zeigt das an jedem Pass.
- Die Adresse liegt auf Ihrer Domain, und nach einer Kündigung bleibt der Pass über eine dauerhafte Adresse erreichbar.
- Sobald Ihre Pässe im EU-Register eingetragen sind, liegt jede Version zehn Jahre in einem Archiv, das sich nicht nachträglich ändern lässt.
- Ihre Daten gehören Ihnen. Sie exportieren den gesamten Bestand als Tabelle, als verknüpften Datensatz oder über die Programmierschnittstelle.
Das ist aufwendiger zu bauen als eine Produktseite mit einem PDF daneben. Für Angaben, auf die sich eine Behörde in acht Jahren noch verlassen soll, halten wir es für den richtigen Aufwand. Wie die Signaturen funktionieren und was sie beweisen, erklärt unser Beitrag zu Signaturen und Zertifikaten.
Ein Produktpass muss länger halten als der Vertrag mit dem Anbieter, der ihn ausliefert.
Was der Betrieb kostet
Die Kosten setzen sich aus drei Posten zusammen: der einmaligen Einrichtung, der laufenden Gebühr einer Plattform und der wiederkehrenden Arbeit an den Daten, also Datenqualität, Übersetzung, Ökobilanzen und Zertifikate. Den dritten Posten unterschätzen die meisten, weil er jedes Jahr wiederkommt.
Bei Transpareo gibt es keine Einrichtungsgebühr, keine Beratungsstunden und keine Gebühr pro Scan. Sie zahlen einen festen Monatsbetrag, der sich nach der Zahl der veröffentlichten Pässe richtet. Produkte, Komponenten, Bilder und Dokumente legen Sie an, so viele Sie brauchen. Die Übersetzung in 40 Sprachen, alle 24 Amtssprachen der EU eingeschlossen, ist im Tarif enthalten. Die Beträge in Franken, Euro und Dollar stehen auf der Preisseite, und vor dem ersten Monat testen Sie kostenlos, ohne Kreditkarte.
Was bleibt, ist Ihre eigene Arbeit an den Daten. Diese Arbeit kann Ihnen kein Anbieter abnehmen, und wir sagen das lieber gleich. Sie ist allerdings überschaubarer, als viele erwarten, weil ein Pass je Modell einmal angelegt und für die ganze Charge wiederverwendet wird.
Die Rechnung hat eine zweite Seite. Die Busse für einen fehlenden Pass legen die Mitgliedstaaten fest, und teurer als die Busse ist meist das Verbot, die Ware in Verkehr zu bringen: Eine Lieferung ohne Pass bleibt stehen, bis er nachgereicht und geprüft ist. Die Gegenüberstellung steht in Was die DPP-Pflicht wirklich kostet.
Eine Lieferung, die ohne Pass stehen bleibt, kostet mehr als der Pass.
So fangen Sie an
Vier Schritte führen zum ersten veröffentlichten Pass, und keiner davon hängt an einem Rechtsakt, der noch fehlt.
- Bestand aufnehmen. Welche Angaben haben Sie schon, verteilt auf ERP, Tabellen und Datenblätter Ihrer Lieferanten? Meistens ist ein grosser Teil vorhanden, nur an vielen Orten. Unser Leitfaden zum Digitalisieren von Produktdaten zeigt, wie Sie ihn zusammenführen.
- Lieferanten einbinden. Angaben wie Rezyklatanteile oder die Herkunft von Rohstoffen kennen nur Ihre Zulieferer. Halten Sie in den Einkaufsverträgen fest, welche Angaben sie in welcher Form liefern.
- Mit wenigen Modellen beginnen. Legen Sie für fünf bis zehn echte Produkte einen Pass an. Die Lücken im Datenmodell zeigen sich erst bei der Umsetzung.
- Den Anbieter prüfen. Unsere Anbieter-Checkliste nennt die 30 Fragen, die sich vor der Wahl einer Plattform lohnen, und sie gilt für jeden Anbieter, uns eingeschlossen.
Die Daten brauchen Monate, der Rechtsakt nur einen Stichtag; beginnen Sie mit den Daten.
Für jede Branche mit Passpflicht finden Sie im Branchen-Nachschlagewerk eine Checkliste der Pflichtangaben zum Herunterladen, für Batterien je eine für Fahrzeug-, Industrie-, Speicher-, E-Bike- und Gerätebatterien. Wer lieber gleich hineinschaut: Das Demo-Konto steht ohne Registrierung offen und zeigt ein vollständiges Konto von beiden Seiten.
Fragen zu diesem Beitrag
Was ist ein Digitaler Produktpass?
Ein strukturierter Datensatz zu einem Produkt, den ein QR-Code oder ein anderer Datenträger am Produkt aufruft. Er enthält Angaben zu Zusammensetzung, Herkunft, Reparatur und Verwertung, gestuft nach Lesern: Die Öffentlichkeit sieht einen Teil, Werkstätten, Recycler und Behörden sehen mehr. Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, für Batterien die Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
Ab wann ist der Produktpass Pflicht?
Für Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh ab dem 18. Februar 2027. Wasch- und Reinigungsmittel folgen am 23. September 2029, Spielzeug am 1. August 2030. Für Stahl, Textilien, Reifen, Möbel, Bauprodukte und Elektronik folgt das Datum aus delegierten Rechtsakten, die die Kommission für 2026 bis 2029 plant; die Pflicht beginnt jeweils frühestens 18 Monate nach dem Inkrafttreten eines Rechtsakts.
Welche Produkte brauchen einen Produktpass?
Jedes physische Produkt, für das ein delegierter Rechtsakt unter der ESPR oder ein eigenes Gesetz den Pass vorsieht. Heute sind das Batterien, in den kommenden Jahren Stahl, Aluminium, Textilien, Reifen, Möbel, Matratzen, Bauprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Spielzeug und Elektronik. Ausgenommen von der ESPR sind unter anderem Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und Fahrzeuge.
Muss der Hersteller oder der Importeur den Pass erstellen?
Verantwortlich ist das Unternehmen, das das Produkt in der EU in Verkehr bringt. Sitzt der Hersteller in der EU, ist er es; liefert ein Hersteller von ausserhalb, muss der Importeur sicherstellen, dass der Pass existiert und stimmt. In der Praxis liefert der Hersteller die Daten, und wer was schuldet, gehört in den Liefervertrag.
Brauche ich eine GTIN?
Nein. Verlangt ist eine eindeutige Kennung nach einem anerkannten System. Mit einer GTIN wird daraus ein GS1 Digital Link, den auch andere Systeme lesen; ohne GTIN gibt es andere anerkannte Wege. In Transpareo trägt jeder Pass eine eindeutige Kennung, und der QR-Code führt in beiden Fällen gleich zu ihm.
Muss ich den Pass im EU-Register eintragen?
Ja, sobald der Rechtsakt Ihrer Produktgruppe gilt, und Sie tragen ihn selbst ein; ein Dienstleister darf das derzeit nicht für Sie tun. Die Schnittstelle dafür ist angekündigt, aber noch nicht beschrieben. Transpareo hält alles bereit, was der Eintrag verlangt, damit er kurz ausfällt.
Wie lange muss der Pass verfügbar bleiben?
So lange, wie der Rechtsakt der Produktgruppe festlegt, und auch nach einer Insolvenz oder dem Rückzug des Unternehmens aus der EU. Das Register bewahrt die Registrierungsdaten zehn Jahre auf, sofern das Recht der Produktgruppe nichts anderes vorsieht. Der Batteriepass endet mit dem Recycling der Batterie.
Muss es ein QR-Code sein?
Der QR-Code ist der häufigste Datenträger, und für Batterien ist er vorgeschrieben. Andere Produktgruppen können nach ihrem Rechtsakt auch einen Funkchip oder einen anderen Träger zulassen. Entscheidend ist die Adresse hinter dem Code: Liegt sie auf Ihrer eigenen Domain, funktioniert der gedruckte Code auch nach einem Wechsel der Plattform.
Was kostet ein Produktpass?
Bei Transpareo einen festen Monatsbetrag nach der Zahl der veröffentlichten Pässe, ohne Einrichtungsgebühr und ohne Gebühr pro Scan; die Beträge stehen auf der Preisseite. Dazu kommt Ihre eigene Arbeit an den Daten, die bei jedem Anbieter anfällt.
Was ist der Unterschied zwischen DPP und Batteriepass?
Der Batteriepass ist der erste Produktpass, der Pflicht wird. Er folgt der Batterieverordnung, die eigene Felder und eigene Fristen hat, und er wird im selben EU-Register geführt wie die Pässe unter der ESPR. Was Sie für den Batteriepass aufbauen, tragen Sie in die Pässe weiterer Produktgruppen mit.
Gilt die Pflicht auch für Unternehmen aus der Schweiz?
Ja, für jedes Produkt, das in die EU geliefert wird. Die Pflicht hängt am Inverkehrbringen in der EU und gilt unabhängig davon, wo das Unternehmen sitzt oder produziert, in der Schweiz wie in Asien.
Kann ich warten, bis alle Regeln feststehen?
Die Felder für Batterien stehen fest, und für die übrigen Gruppen zeichnen sie sich in den Entwürfen und im Rahmen der ESPR ab. Was Monate braucht, sind die Daten von Lieferanten und die Verträge dafür. Wer jetzt beginnt, hat die Daten geordnet, wenn der Rechtsakt kommt, und ergänzt dann nur die Felder, die neu hinzukommen.




