Stellen Sie sich ein Audit im Jahr 2029 vor. Ein Kunde lässt Ihre Lieferkette auditieren, und der Prüfer fragt, nach welchem Text Ihr Produktpass gebaut wurde. Die brauchbare Antwort ist eine, die sich seither nicht geändert hat: dieselbe Norm, dieselbe Fassung, dasselbe Prüfverfahren wie damals.
Bis vor kurzem gab es diese Antwort nicht. Wer einen Pass baute, baute gegen Entwürfe, und jede neue Fassung konnte das Ziel verschieben. Seit Juli 2026 steht der Text fest.
Dieser Artikel erklärt, was das für Sie bedeutet, welche der acht Normen fest sind und was jede einzelne verlangt. Und er zeigt Norm für Norm, wie Transpareo sie heute erfüllt.
Aktualisiert am 19. Oktober 2026: EN 18246 und EN 18239 sind als endgültige Europäische Normen erschienen und im Amtsblatt weiterhin nicht zitiert. Der Abschnitt zu den beiden ist entsprechend angepasst und nennt, was wir nur teilweise erfüllen.
Was «harmonisiert» heisst
Am 15. Juli 2026 hat die EU die ersten sechs Normen für den Digitalen Produktpass im Amtsblatt zitiert, mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736. Seither sind sie harmonisiert. Das Wort klingt technisch und bedeutet zwei einfache Dinge.
Erstens: Der Text bewegt sich nicht mehr. Eine Lückenprüfung von heute gilt auch nächstes Jahr noch.
Zweitens: Wer die Normen erfüllt, gilt als regelkonform mit den Anforderungen an den Pass in der ESPR, der Verordnung hinter dem Produktpass, und muss es nicht selbst beweisen. Sie dürfen diese Anforderungen auch anders erfüllen, tragen dann aber die Beweislast.
Der Text steht fest, und wer ihn erfüllt, gilt als regelkonform.
Damit zählt für Sie nur eine Frage: Erfüllt die Plattform, der Sie Ihre Pässe anvertrauen, diese Normen schon heute? Unsere tut es. Hier ist der Nachweis, Norm für Norm.
Kennungen und Datenträger: EN 18219 und EN 18220
EN 18219 (eindeutige Kennungen). Jeder Pass trägt eine dauerhafte Kennung, die keinem Server gehört, und eine Produktkennung als GS1 Digital Link, die jeder Scanner findet; der verantwortliche Hersteller steht als LEI oder GLN darin. Eine Kennung, die auch dann noch gilt, wenn eine Domain oder ein Anbieter verschwindet.
EN 18220 (Datenträger). Der QR-Code auf dem Produkt öffnet sich in jedem Browser, ohne App, ohne Zusatzsoftware. Was die Norm für den Datenträger verlangt, ist bereits gelebte Praxis.
Speicherung und Austausch: EN 18221 und EN 18216
EN 18221 (Speicherung und Archivierung). Jede veröffentlichte Version wird eingefroren und signiert, und ab der Registrierung im EU-Register liegt sie im Transpareo Vault, einem Archiv, in dem sich nichts mehr ändern lässt und das auf lange Aufbewahrung ausgelegt ist. Jede Version ist per Fingerabdruck an ihre Vorgängerin gekettet, sodass eine fehlende oder veränderte Fassung sofort auffällt.
EN 18216 (Datenaustausch). Wir liefern das Datenformat, das die Norm vorsieht, über gewöhnliche Web-Protokolle. Kein Sonderformat, keine eigene Hülle.
Datenmodell und Schnittstellen: EN 18223 und EN 18222
EN 18223 (Datenmodell). Hier liegt unsere grösste Stärke. Unser Datenmodell ist offen aufgebaut und trägt für jede Verordnung ihr eigenes Wörterbuch nebeneinander, genau das, was die Einleitung der Norm verlangt. Jedes Element beschreibt sich selbst, mit Verweis auf Eigenschaft, Wörterbuch und Datentyp. Wir haben es vor dem Start Klausel für Klausel gegen EN 18223 abgebildet; die Norm ist für uns ein Ausgabeformat, kein Neubau. Wie das im Detail aussieht, zeigt EN 18223: Warum aus drei Zeilen zwanzig werden.
EN 18222 (Schnittstellen). Einen Pass per Kennung oder per Produktkennung lesen, Pässe anlegen, einzeln oder im Stapel zu Tausenden, jede Version gezielt abrufen: Die Schnittstellen, die die Norm für den Betrieb eines Passes vorsieht, sind Teil der Plattform. Ihre Systeme lesen und schreiben Pässe so, wie es die Norm beschreibt.
Veröffentlicht, noch nicht zitiert: EN 18246 und EN 18239
Zwei Normen sind noch nicht zitiert, die zu Vertrauen und Sicherheit. Beide sind 2026 als endgültige Europäische Normen erschienen, EN 18246:2026 und EN 18239:2026, ihr Text bewegt sich also ebenfalls nicht mehr. Das meiste, was sie verlangen, erfüllen wir heute, und was wir nur teilweise erfüllen, nennen wir unten.
EN 18246 (Echtheit und Unversehrtheit). Jede veröffentlichte Version ist signiert und prüft sich im Browser des Betrachters selbst, offline, gegen einen öffentlichen Schlüssel. Ob die Daten unversehrt sind und wer sie signiert hat, sieht der Leser ohne Rückruf an uns, und die Verifizierung kostet nichts. Mit der Transpareo Proofchain ist jede Version zudem per Fingerabdruck an ihre Vorgängerin gekettet, sodass sich die veröffentlichte Historie nicht unbemerkt umschreiben lässt. Wie die Signaturen funktionieren, steht in Signaturen und Zertifikate im DPP.
Zwei Punkte sind teilweise umgesetzt. Die Norm verlangt von jedem, der Daten liefert, eine Signatur mit einem Zertifikat, das nach einer Identitätsprüfung ausgestellt wurde; unsere Ausstellerschlüssel stehen auf der eigenen Domain des Ausstellers, ohne ein solches Zertifikat. Und sie verlangt einen unabstreitbaren Nachweis jeder Änderung, vom ersten Entwurf an; wir signieren jede veröffentlichte Version, Änderungen an einem Entwurf stehen dagegen in unserem gewöhnlichen Audit-Log.
EN 18239 (Zugriffsrechte und Vertraulichkeit). Vier Zugriffsstufen, öffentlich, auf Anfrage, berechtigtes Interesse und Behörden, bilden die Adressaten ab, die die Batterieverordnung nennt, und jedes Datenfeld trägt seine eigene Stufe. Öffentliche Daten und Daten auf Anfrage öffnen sich ohne Anmeldung, Daten mit berechtigtem Interesse nur für angemeldete Leser in einer Zugriffsgruppe, die Sie freigegeben haben. Jeder Kunde ist von den anderen getrennt, Behörden erhalten einen eigenen, geprüften Kanal, der ausschliesslich liest.
Teilweise umgesetzt ist hier der Nachweis, wer was gelesen hat. Die Norm verlangt ein fälschungssicheres Protokoll jedes Zugriffs auf kontrollierte Daten und für jeden, der sie liest, eine weltweit eindeutige Kennung. Wir protokollieren jeden Behördenzugriff einzeln und Abrufe über einen API-Schlüssel als stündliche Zählung; liest eine angemeldete Person Daten mit berechtigtem Interesse, wird das nicht protokolliert, unser Audit-Log ist nicht fälschungssicher, und ein Leser ist über Konto oder API-Schlüssel bekannt, mit einer weltweit eindeutigen Kennung (einer GLN) nur dort, wo sie für den Schlüssel eingetragen wurde.
Jeder dieser Punkte liegt in der Vertrauensschicht, getrennt von den Passdaten, und lässt sich darum schliessen, ohne einen bereits veröffentlichten Pass zu verändern.
Wo wir stehen
Das ist die Antwort, die zählt: Das Ziel steht fest, und unsere Plattform trifft es. Wir haben eng an diesem beweglichen Ziel mitentwickelt, solange es sich noch bewegte, und jetzt, wo es feststeht, bleibt für uns praktisch nichts zu ändern. Die sechs harmonisierten Normen erfüllen wir heute. Von den beiden folgenden erfüllen wir das meiste heute, und was noch teilweise umgesetzt ist, steht oben.
Wer jetzt beginnt, baut nicht länger gegen einen beweglichen Entwurf, sondern auf ein festes Ziel, und auf eine Plattform, die die Normen für ihn trägt.
Welche Frist für Ihr Produkt gilt, hängt von der Vorschrift Ihrer Branche ab; je Branche führt das unser Branchen-Nachschlagewerk, für Batterien im Detail der ESPR-Zeitplan 2027. Die Normen sind bereit. Wir auch.
Fragen zu diesem Beitrag
Sind die sechs Normen verpflichtend?
Nein. Eine harmonisierte Norm ist ein Weg zur Regelkonformität, keine eigene Pflicht. Wer sie erfüllt, gilt als konform mit den Anforderungen der ESPR an den Pass, darf die Konformität aber auch anders belegen. Verbindlich geworden ist am 15. Juli 2026 der Text selbst. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zitiert die sechs Normen, und damit bewegt sich das Ziel nicht mehr, gegen das Sie bauen.
Was bringt es uns praktisch, dass wir als regelkonform gelten?
Es dreht die Beweislast um. Ohne die Normen müssen Sie einer Marktüberwachungsbehörde aus eigener Kraft zeigen, dass Kennung, Datenträger, Speicherung und Schnittstellen die Anforderungen der ESPR an den Pass erfüllen. Mit ihnen genügt der Verweis auf die Norm, solange niemand das Gegenteil belegt. Das zählt genau dann am meisten, wenn es am wenigsten passt, in einem Audit, Jahre nachdem die Person, die den Pass entworfen hat, das Unternehmen verlassen hat.
Müssen wir die Normen kaufen und lesen?
Sie müssen wissen, was sie verlangen; ob Sie sie kaufen, ist eine andere Frage. Die sechs decken Kennungen (EN 18219), Datenträger (EN 18220), Speicherung und Archivierung (EN 18221), Datenaustausch (EN 18216), Datenmodell (EN 18223) und Schnittstellen (EN 18222) ab, durchweg Dinge, die die Plattform umsetzt, auf der Ihre Pässe liegen, und nicht Felder, die Sie je Produkt ausfüllen. Bauen Sie den Passspeicher selbst, lesen Sie sie. Bauen Sie ihn nicht selbst, lassen Sie sich stattdessen die klauselweise Abbildung Ihres Anbieters zeigen.
Was ist mit den beiden Normen, die noch nicht zitiert sind?
EN 18246 zu Echtheit und Unversehrtheit und EN 18239 zu Zugriffsrechten und Vertraulichkeit sind 2026 als endgültige Europäische Normen erschienen und noch nicht zitiert. Wer sie erfüllt, gilt also noch nicht automatisch als regelkonform. Sie schon jetzt zu erfüllen, steht Ihnen frei, mit signierten Pässen, die sich gegen einen öffentlichen Schlüssel selbst prüfen, einer unveränderbaren Historie der veröffentlichten Versionen und Zugriffsstufen, die den Adressaten entsprechen, die die Batterieverordnung nennt. Transpareo setzt das meiste beider Normen heute um; der Beitrag nennt die Punkte, die noch teilweise umgesetzt sind, darunter ein fälschungssicheres Protokoll jedes Lesezugriffs und Ausstellerschlüssel mit Zertifikat.
Müssen Pässe, die vor der Zitierung veröffentlicht wurden, neu ausgestellt werden?
Nein. Die Zitierung hat den Status des Textes verändert, nicht die Anforderungen der ESPR an den Pass. Ein Pass, der sie vorher erfüllt hat, erfüllt sie weiterhin. Was sich ändert, ist die Planbarkeit. Eine Lückenprüfung von heute bleibt gültig, statt mit der nächsten Entwurfsfassung zu verfallen. Zeigt sich doch eine Lücke, ist die Korrektur eine neue signierte Version, und die frühere bleibt abrufbar.
Heisst Normkonformität, dass wir für das EU-Register bereit sind?
Beides überschneidet sich, es sind aber verschiedene Pflichten. Die Normen regeln, wie der Pass identifiziert, gespeichert, ausgetauscht und gelesen wird; das Register verlangt, dass Sie das Bestehen des Passes eintragen, unter einer über eIDAS verifizierten Identität, und den Eintrag zehn Jahre führen. Heute nimmt Ihr Unternehmen den Eintrag selbst vor. Das Register sieht für Dienstleister noch keinen Zugang vor. Die Normarbeit ist das, was den Eintrag kurz macht, weil Kennung, Adresse und Fingerabdruck dann bereits existieren.
Wie prüfen wir die Aussage eines Anbieters?
Lassen Sie sich die Abbildung zeigen, Klausel für Klausel, und dazu die Belege, die Kennung, die ein Pass trägt, eine signierte Version, die sich ohne Rückfrage beim Anbieter prüfen lässt, das Archiv mit den früheren Versionen und die Schnittstelle, die einen Pass über seine Kennung liest. Wer «die Normen unterstützt», aber keine Klausel nennen kann, sagt einen Marketingsatz. Unsere Abbildung steht Norm für Norm in diesem Beitrag, und jeder Transpareo-Pass lässt sich mit der quelloffenen Transpareo Time Machine unabhängig prüfen.




