Ein Container E-Bike-Batterien, produziert im Dezember 2026, verlässt das Werk im März 2027 Richtung EU. Braucht er einen Produktpass? Ja. Es zählt nicht, wann eine Batterie gebaut wurde, sondern wann sie in die EU kommt. Die Frage für Ihre Planung lautet deshalb nicht «Wann ist der Stichtag?», sondern «Was steht im Februar 2027 noch in meinem Lager?»
Ab dem 18. Februar 2027 dürfen Hersteller keine Batterien über 2 kWh mehr ohne Digitalen Produktpass in den EU-Binnenmarkt bringen. Das steht seit August 2023 in Verordnung (EU) 2023/1542 und wurde seitdem nicht aufgeweicht. Wer 2026 noch wartet, wartet auf Details, nicht auf den Grundsatz. Dieser Artikel ordnet den Stichtag in den Zeitplan der ESPR ein, zeigt, welche Felder feststehen und welche noch schweben, und was Sie 2026 tun sollten.
Der ESPR-Zeitplan im Überblick
Der Batteriepass hat seinen Stichtag aus der Batterieverordnung - er ist der Vorreiter, nicht der Sonderfall. Die Ecodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) rollt den Produktpass per delegierter Rechtsakte auf weitere Produktgruppen aus.
Die Verabschiedung eines Rechtsakts macht den Pass noch nicht zur Pflicht, die Pflichten greifen frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten.
Der Fahrplan, wie ihn die Kommission auf ihrer zentralen DPP-Seite führt:
- 20. Juli 2026 - das DPP-Register nimmt den Betrieb auf. Jeder Produktpass muss dort registriert werden (unsere Analyse der Registerverordnung).
- Q4 2026 - delegierter Rechtsakt für Eisen und Stahl. Verbindlich damit ab ca. 2028.
- 18. Februar 2027 - der Batteriepass wird Pflicht. Der bisher einzige feste Produktstichtag, direkt aus der Batterieverordnung.
- Q2 2027 (indikativ) - delegierter Rechtsakt für Bauprodukte unter der Bauprodukteverordnung (CPR). Die CPR selbst setzt keinen Termin; die Pflicht folgt dem Rechtsakt.
- Q3-Q4 2027 - delegierte Rechtsakte für Textilien, Aluminium und Reifen. Verbindlich ab ca. 2029.
- 2028 - delegierter Rechtsakt für Möbel. Verbindlich ab ca. 2030.
- 2029 - delegierte Rechtsakte für Matratzen und Rezyklatanteile. Verbindlich ab ca. 2031.
Wer 2027 noch nicht betroffen ist, hat also keinen Freifahrtschein, sondern einen Vorsprung. Was Ihre Branche im Einzelnen verlangt und wann, führt unser Branchen-Nachschlagewerk je Produktgruppe. Der Rest dieses Beitrags konzentriert sich auf die Gruppe mit dem festen Stichtag: Batterien.
Was im Februar 2027 fällig ist
Der Battery Passport ist die erste produktspezifische Umsetzung eines EU-weiten DPP. Betroffen sind Industriebatterien, Fahrzeugbatterien und Batterien für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds (in der Verordnung LMT-Batterien, Light Means of Transport), jeweils ab 2 kWh. Stichtag ist der 18. Februar 2027. Er gilt für das Inverkehrbringen, also den ersten Verkauf oder die erste Lieferung in die EU, nicht nur für den Verkauf an Endkonsumenten.
Zugang über einen QR-Code oder einen Chip auf der Batterie. Technische Anforderungen aus Artikel 77: gedruckt oder geätzt, dauerhaft, lesbar über die erwartete Produktlebensdauer. Weiterleitungen über den Dienst eines einzelnen Anbieters sind keine Lösung - fällt der Anbieter aus, fällt der DPP aus.
Welche Felder stehen, welche schweben noch
Die Rahmenstruktur ist in Anhang XIII der Verordnung festgelegt. Stand Sommer 2026 steht fest:
- Allgemeine Produktdaten: Hersteller, Markenname, Batterietyp, chemisches System, Nennkapazität, Nennspannung, Gewicht, Abmessungen
- Herkunft: Produktionsdatum, Produktionsort, Chargen- oder Seriennummer
- Materialzusammensetzung mit Fokus auf Kobalt, Blei, Lithium und Nickel, inklusive separat ausgewiesener Rezyklatanteile
- Leistungs- und Haltbarkeitsdaten: Ladezyklen, Kapazitätsdegradation, Innenwiderstand, State of Health
- Recycling- und Demontagehinweise für zertifizierte Entsorger
Der Durchführungsrechtsakt (englisch Implementing Act) nach Artikel 77 Absatz 10 präzisiert Datenmodell und technische Architektur. Ursprünglicher Fahrplan: 18. August 2025. Aktueller Stand: Entwurf in Konsultation, finale Fassung noch nicht veröffentlicht. Hersteller, die auf das «finale Format» warten, warten also weiter - während der 2027er-Stichtag nicht verschoben wird.
Seit Ende Juli 2026 gibt es zusätzlich eine offizielle Lesehilfe: Der Kommissions-Leitfaden «Digital Batteries Passport - data points by category» (Version 1.0 vom 28. Juli 2026) klassifiziert alle 71 Datenpunkte des Batteriepasses: verpflichtend, optional, nur falls zutreffend - oder zum Start gar nicht anzuzeigen. Der Leitfaden ist ausdrücklich unverbindlich, aber er ist die bisher klarste Ansage, welche Felder im Februar 2027 tatsächlich gefüllt sein müssen.
Zum Start ausdrücklich nicht anzuzeigen sind demnach die CO2-Fussabdruck-Deklaration samt Label und die Angaben zur verantwortungsvollen Rohstoffbeschaffung - ihr Format legt erst der kommende Durchführungsrechtsakt fest. Was darüber hinaus offen bleibt: Schwellen für Konfliktmineralien und die Zugangsverfahren für Behörden der Marktüberwachung. Alles Dinge, die bis zur Anwendung noch konkretisiert werden - aber eher in Details, nicht im Grundsatz.
Sorgfaltspflichten: der versteckte Zeitdruck
Die Sorgfaltspflichten aus Artikel 48 bis 53 (Konfliktmineralien, Menschenrechte, Umwelt entlang der Lieferkette) waren ursprünglich ab dem 18. August 2025 anzuwenden. Verordnung (EU) 2025/1561 hat diese Anwendung auf den 18. August 2027 verschoben. Gute Nachricht für überlastete Compliance-Teams. Schlechte Nachricht für alle, die davon ausgegangen sind, das Thema sei vom Tisch: Es kommt in voller Breite, nur später.
Auch im Pass selbst sind die Sorgfaltsangaben vorerst zurückgestellt: Die in Anhang XIII vorgesehenen Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung sind laut Kommissions-Leitfaden ab Februar 2027 noch nicht anzuzeigen. Belegbar sein müssen die Pflichten gegenüber Zertifizierungsstellen und auf Verlangen der Marktaufsicht trotzdem.
Vier Zugriffsebenen - wer sieht was
Anhang XIII der Batterieverordnung staffelt die Passdaten in vier Datenkategorien:
- Öffentlichkeit - modellbezogene Basisdaten: Zusammensetzung, Kapazität, CO2-Fussabdruck, Nutzungs-, Sicherheits- und Recyclinghinweise.
- Personen mit berechtigtem Interesse - vertiefte Modelldaten wie detaillierte Materialzusammensetzung, Ersatzteilnummern sowie Demontage- und Sicherheitsinformationen (etwa für Reparatur, Refurbishment, Recycling).
- Notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und die Kommission - Prüfberichte, die die Konformität mit der Verordnung belegen.
- Einzelbatterie-Daten für Personen mit berechtigtem Interesse - Werte zur konkreten Batterie: Leistungs- und Haltbarkeitsparameter, State-of-Health, Status (original, wiederverwendet, weiterverwendet, wiederaufgearbeitet, Abfall) und Nutzungsdaten.
Praktisch heisst das: derselbe QR-Code liefert unterschiedliche Ansichten, je nachdem, wer ihn aufruft. Umgesetzt wird das üblicherweise über Zugangsschlüssel für die abrufenden Systeme, nicht über Login-Seiten für Endnutzer.
Was Sie 2026 konkret tun sollten
Es gibt drei sinnvolle Schritte. Alle sind unabhängig vom finalen Durchführungsrechtsakt durchführbar.
Erstens: Daten-Audit. Welche der Felder aus Anhang XIII haben Sie schon - nur verteilt auf ERP, PLM, Excel-Ablagen Ihrer Ingenieure und PDF-Datenblätter von Zulieferern? Die Antwort ist fast nie «keine». Sie ist «70 Prozent da, nur in zehn verschiedenen Systemen».
Zweitens: Upstream-Datenflüsse vertraglich absichern. Die Rezyklatanteile für Kobalt und Nickel kennen nur Ihre Zellzulieferer. Sie bekommen diese Daten nicht durch freundliches Nachfragen, sondern durch Verträge, die Lieferanten zur Übermittlung definierter Felder verpflichten. Frist bis 2027 wirkt lang - für die Verhandlung von Einkaufsrahmenverträgen mit asiatischen Zellherstellern ist sie knapp.
Drittens: Pilot mit 5 bis 10 Modellen. Bauen Sie echte DPPs für einige reale Batteriemodelle. Strategie-PDFs und Workshops zeigen erst dann Lücken im Datenmodell, wenn Sie sie umsetzen wollen.
Konsequenz bei fehlendem DPP
Die Batterieverordnung schreibt Sanktionen vor, formuliert als «wirksam, verhältnismässig und abschreckend». Die konkrete Höhe legen die Mitgliedstaaten fest. Eine Charge, die am 19. Februar 2027 kontrolliert wird und keinen DPP hat, bleibt im Zollfreilager stehen. Bei EV-Batterien sind das sechsstellige Beträge pro Container.
Relevanter als die Einzelbusse ist das Inverkehrbringungsverbot.
Alles, was die Verordnung von Batterieherstellern verlangt, mit Zeitplan, Rollen, Pflichtdaten, amtlichen Quellen und einer Checkliste je Batterietyp, steht in unserem Nachschlagewerk zum Digitalen Produktpass für Batterien.
Fragen zu diesem Beitrag
Gilt der Stichtag auch für Batterien, die wir vorher produziert haben?
Ausschlaggebend ist das Inverkehrbringen, nicht das Produktionsdatum. Eine Batterie, die ab dem 18. Februar 2027 in den EU-Markt gebracht wird, braucht den Pass, eine vorher in Verkehr gebrachte nicht (Art. 77 der Verordnung (EU) 2023/1542). Lagerbestand aus 2026, den Sie 2027 ausliefern, trägt die Pflicht also mit. Rechnen Sie jetzt aus, welche Chargen im Februar 2027 noch im Lager stehen - das gehört zur Frist und nicht zur Nacharbeit.
Trifft die Passpflicht auch Importeure?
Ja. Die Pflicht hängt am Inverkehrbringen; wer eine Batterie aus einem Drittland in die EU bringt, trägt sie und muss dafür sorgen, dass der Pass existiert und stimmt (Art. 77(4)). Praktisch heisst das, entweder liefert Ihr Hersteller den Pass, oder Sie erstellen ihn - und dafür brauchen Sie die Daten des Herstellers. Das gehört in den Einkaufsvertrag und nicht an den Zoll. Alle Rollen und ihre Pflichten stehen im Nachschlagewerk zum Digitalen Produktpass für Batterien.
Welche Batterien brauchen keinen Pass?
Tragbare Batterien und SLI-Starterbatterien brauchen keinen, bei Industriebatterien beginnt die Passpflicht oberhalb von 2 kWh. Pflichtfrei sind diese Gruppen deshalb nicht - ab dem 18. Februar 2027 tragen auch sie einen QR-Code, der zur Kennzeichnung, zur Konformitätserklärung und zu den Entsorgungshinweisen führt (Art. 13(6)), und Kennzeichnungs- und Entnehmbarkeitspflichten gelten ebenfalls. Die Passschwelle ist also nicht die Compliance-Schwelle.
Können wir den Durchführungsrechtsakt abwarten?
Der Rechtsakt präzisiert Datenmodell und technische Architektur (Art. 77 Abs. 10), er verschiebt den 18. Februar 2027 nicht. Was er noch bewegt, ist Format und nicht Substanz - Anhang XIII benennt die Felder, und der Kommissions-Leitfaden vom 28. Juli 2026 klassifiziert alle 71 Datenpunkte als verpflichtend, optional, nur falls zutreffend oder zum Start nicht anzuzeigen. Was wirklich Monate braucht, hängt ohnehin nicht am Rechtsakt - Rezyklatanteile von den Zellzulieferern, Datenklauseln in Einkaufsverträgen, eine saubere Stammdatenhierarchie. Fangen Sie mit den Daten an.
Müssen wir den Pass im EU-Register eintragen, und kann ein Dienstleister das übernehmen?
Ja, und Sie tun es selbst. Das zentrale Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb, die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 regelt seinen Betrieb, und eintragen darf nur der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt (Art. 77(10) der Batterieverordnung). Ein Dienstleister kann das derzeit nicht für Sie tun; die Kommission prüft nach eigener Aussage, ob sich das ändert. Transpareo bereitet vor, was der Eintrag verlangt - Produktkennung, Akteurskennung, Adresse des Passes und Fingerabdruck -, damit der Eintrag kurz ausfällt, sobald die Schnittstelle des Registers steht. Hintergrund in unserer Analyse der Registerverordnung.
Muss der CO2-Fussabdruck im Februar 2027 im Pass stehen?
Zum Start nicht. Laut Kommissions-Leitfaden sind die CO2-Fussabdruck-Deklaration samt Label und die Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung am Stichtag noch nicht anzuzeigen, weil die Rechtsakte zu ihrem Format fehlen. Die Pflichten kommen später und in Stufen, die Sorgfaltspflichten der Artikel 48 bis 53 ab dem 18. August 2027 nach Verordnung (EU) 2025/1561. Lassen Sie die Felder in Ihrem Datenmodell leer stehen, statt sie wegzulassen - dann ist ein späterer Rechtsakt ein Nachtrag und keine Migration.
Was passiert mit einer Charge ohne Pass?
Die Höhe der Sanktion legen die Mitgliedstaaten fest, die Verordnung verlangt sie wirksam, verhältnismässig und abschreckend. Teurer als die Busse ist das Inverkehrbringungsverbot - eine Charge, die am 19. Februar 2027 ohne Pass kontrolliert wird, bleibt im Zolllager stehen, bei EV-Batterien sechsstellige Beträge pro Container. Dieses Risiko hängt an der Sendung, nicht am Compliance-Budget.




