
Digitaler Produktpass für Batterien
Ab dem 18. Februar 2027 brauchen EV- und LMT-Batterien sowie Industriebatterien über 2 kWh einen Batteriepass. Fristen, Pflichtdaten, amtliche Quellen und Antworten - das Nachschlagewerk zum DPP für Batterien.
Was auf Batteriehersteller zukommt
Die EU-Batterieverordnung macht Batterien zur ersten Produktgruppe mit einem verbindlichen Digitalen Produktpass.
Was ab dem 18. Februar 2027 gilt
Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede LMT-Batterie, jede EV-Batterie und jede Industriebatterie über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht wird, einen Batteriepass.
Der Pass ist ein elektronischer Datensatz, erreichbar über den QR-Code auf der Batterie, der beschreibt, was die Batterie ist, woraus sie besteht, wie lange sie hält und wie sie am Ende sicher zerlegt und recycelt wird.
Was diese Seite abdeckt
Das ist viel, aber es ist überschaubar, wenn man es in seine Teile zerlegt.
Vier Fragen, eine Adresse: was die Batterie ist, woraus sie besteht, wie lange sie hält und wie sie recycelt wird.
Diese Seite ist das Nachschlagewerk dazu: der Zeitplan mit allen Stichtagen, die Rollen und ihre Pflichten, die Pflichtdaten, die amtlichen Quellen, eine Beispieltabelle zum Abgleich mit Ihren eigenen Daten und die Fragen, die uns Batteriehersteller am häufigsten stellen.
Von den Regeln zum Pass
Auf einen Blick: die Regeln, die Ihr Produkt erreichen, in Grau, die Daten, die Sie dafür schon halten, in Türkis, und der Transpareo-Produktpass mit seinen Lesestufen in Blau.
Die drei grössten Hürden in der Praxis
- Lieferkettentransparenz: Rezyklatanteile, Prüfergebnisse und Rohstoffherkunft liegen bei den Zellherstellern, oft in vier oder mehr Ländern. Diese Daten kommen nicht auf freundliche Nachfrage, sondern über Datenklauseln in Einkaufsverträgen - und die brauchen Monate.
- Drei Listen statt einer: Welche Datenpunkte Pflicht sind, hängt von der Batteriekategorie ab. Eine EV-Batterie meldet andere Werte als eine E-Bike-Batterie, eine Industriebatterie führt vieles nur «falls zutreffend». Ihr Datenmodell muss wissen, welche Liste gilt.
- Vier Zugriffsstufen: Die Verordnung staffelt die Passdaten von öffentlich über berechtigtes Interesse und Marktüberwachung bis zu Einzelbatterie-Daten, mit jeweils anderer Datentiefe. Derselbe QR-Code muss je nach Leser eine andere Ansicht liefern.
Mehr dazu: Batteriepass: Was ab Februar 2027 Pflicht ist und ESPR-Zeitplan 2027: was Batteriehersteller jetzt wissen müssen.
Zeitplan für Batterien
Alle Termine, die die Verordnung für Batterien setzt, der Reihe nach, vom Inkrafttreten bis zu den Pflichten des nächsten Jahrzehnts. Termine, die an noch nicht erlassenen Rechtsakten hängen, sind als solche markiert.
- 17. August 2023Batterieverordnung in Kraft
Verordnung (EU) 2023/1542 löst die Batterierichtlinie von 2006 ab. Die meisten Vorschriften gelten seit dem 18. Februar 2024.
- 18. August 2024Zustandsdaten im Batteriemanagementsystem
Für stationäre Speicher, LMT- und EV-Batterien müssen aktuelle Daten zu Gesundheitszustand und erwarteter Lebensdauer im System zugänglich sein (Art. 14).
- 20. Juli 2026EU-DPP-Register in Betrieb
Das zentrale Register der ESPR nimmt den Betrieb auf, die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 regelt seinen Betrieb, mit Testumgebung und technischer Dokumentation für Wirtschaftsakteure; die Spezifikation seiner Schnittstelle ist noch in Bewegung. Dort werden auch Batteriepässe registriert, bevor die Batterie in Verkehr geht.
- 18. August 2026Etikett mit Basisangaben und Kapazität
Jede Batterie trägt ein Etikett mit allgemeinen Angaben, LMT-, SLI- und wiederaufladbare Gerätebatterien zusätzlich die Kapazität (Art. 13). Verschiebt sich, falls der Durchführungsrechtsakt zum Format später kommt.
- 18. Februar 2027Batteriepass wird Pflicht
Jede LMT- und EV-Batterie sowie jede Industriebatterie über 2 kWh, die in Verkehr gebracht wird, braucht den Pass (Art. 77), erreichbar über den QR-Code, den ab diesem Tag jede Batterie trägt (Art. 13 Abs. 6).
- 18. August 2027Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Die Pflichten zu Rohstoffherkunft, Menschenrechten und Umwelt (Art. 48 ff.) gelten, verschoben durch Verordnung (EU) 2025/1561.
- 18. August 2028Rezyklatanteile dokumentieren
EV-, SLI- und Industriebatterien über 2 kWh weisen die zurückgewonnenen Anteile von Kobalt, Lithium, Nickel und Blei aus (Art. 8), spätestens 24 Monate nach dem delegierten Rechtsakt zur Methode.
- 18. August 2031Mindestquoten für Rezyklat
16 % Kobalt, 85 % Blei, 6 % Lithium und 6 % Nickel aus Rückgewinnung; ab dem 18. August 2036 steigen die Quoten auf 26 %, 85 %, 12 % und 15 % (Art. 8).
- Nach dem RechtsaktCO2-Fussabdruck in drei Stufen
Erst die Erklärung, dann die Leistungsklasse, zuletzt ein Höchstwert - je Batteriekategorie 12 bis 18 Monate nach dem zugehörigen Rechtsakt, den die Kommission noch nicht erlassen hat (Art. 7).
Wer ist betroffen?
Welche Pflichten die einzelnen Wirtschaftsakteure auf dem Weg zum Markt treffen.
Hersteller
Legt den Pass an, bevor die Batterie in Verkehr geht, vergibt die eindeutige Kennung und hält die Angaben über die Lebensdauer richtig, vollständig und aktuell (Art. 77 Abs. 4).
Importeur
Wer eine Batterie aus einem Drittland in die EU einführt, bringt sie in Verkehr und trägt die Passpflicht. Liefert der Hersteller keinen Pass mit, legt der Importeur ihn an und braucht dafür dessen Daten.
Händler
Prüft vor dem Verkauf, dass die Batterie CE-Kennzeichnung, Etikett und QR-Code trägt. Eigene Passdaten pflegt er nicht, muss den Pass aber zugänglich halten.
Aufbereiter und Zweitnutzer
Wer eine Batterie wiederaufarbeitet oder umnutzt und erneut in Verkehr bringt, übernimmt die Passpflicht. Die Batterie erhält einen neuen Pass, verknüpft mit dem alten (Art. 77 Abs. 7).
Was muss in den DPP für Batterien?
Die wichtigsten Datenfelder, die die einschlägige EU-Regulierung vorsieht.
Elektrische Kennwerte
Kapazität, Spannung, Nennleistung, erwartete Ladezyklen und Innenwiderstand.
Chemisches System
Anteile von Lithium, Kobalt, Nickel, Mangan, Blei. Rezyklatanteile separat.
Sorgfaltspflichten
Rohstoffherkunft, Menschenrechte und Umwelt in der Lieferkette (Art. 48 ff.). Im Pass zum Start nicht anzuzeigen, belegbar ab dem 18. August 2027.
Demontage & Recycling
Sicherheitshinweise, Demontage-Schritte, Sammelinformationen pro Region.
Zum Mitnehmen
Die Checklisten als PDF zum Ausdrucken und Abhaken sowie die Beispieltabelle des Transpareo-Imports zum Abgleich mit Ihren eigenen Produktdaten - alles ohne Konto.
Batteriepass-Checkliste für EV-Batterien
Diese Liste folgt dem Verordnungstext: Die Datenpunkte sind geltendes Recht, keine Prognose.
Batteriepass-Checkliste für LMT-Batterien
Diese Liste folgt dem Verordnungstext: Die Datenpunkte sind geltendes Recht, keine Prognose.
Batteriepass-Checkliste für Industriebatterien über 2 kWh
Diese Liste folgt dem Verordnungstext: Die Datenpunkte sind geltendes Recht, keine Prognose.
Batteriepass-Checkliste für stationäre Speichersysteme
Diese Liste folgt dem Verordnungstext: Die Datenpunkte sind geltendes Recht, keine Prognose.
Checkliste für Geräte- und Starterbatterien ohne Passpflicht
Diese Liste folgt dem Verordnungstext: Die Datenpunkte sind geltendes Recht, keine Prognose.
Excel-Vorlage für Batterien
Eine ausgefüllte Beispielzeile mit allen Spalten, die der Import erwartet.
111 Spalten, mit Beispielwerten
Transpareo für Batterien
Transpareo liefert die Datenstruktur, in der Sie die Pflichtfelder der EU-Batterieverordnung abbilden, je Batteriekategorie, so wie der Kommissions-Leitfaden sie einstuft. Sie erfassen die Daten einmal, über die Oberfläche, per Excel-Import oder über die Schnittstelle, und veröffentlichen signierte Pässe, die jeder Leser genau auf der Stufe sieht, die ihm die Verordnung zugesteht. Jede oben genannte Pflicht hat unten ihr Gegenstück.
Jede Pflicht hat ihr Gegenstück
Pflichtdaten je Kategorie
Die Batterievorlage folgt dem Kommissions-Leitfaden für jeden Datenpunkt. Ein Feld, das nur für LMT-Batterien Pflicht ist, wird keiner EV-Batterie aufgezwungen. Felder für CO2-Fussabdruck und Sorgfaltspflichten sind angelegt und bleiben leer, bis ihre Rechtsakte vorliegen.
Vier Zugriffsstufen
Die Sichtbarkeit ist eine Eigenschaft jedes Datenfelds. Die öffentliche Stufe erscheint ohne Anmeldung, Demontage- und Einzelbatterie-Daten nur für berechtigte Leser über protokollierte Zugänge, Prüfberichte nur für Behörden.
Lebende Werte
Gesundheitszustand und Status ändern sich über das Batterieleben. Jede Aktualisierung ist eine neue signierte Version, und die früheren Stände bleiben abrufbar.
Kennung und QR-Code
Mit einer GTIN wird die Kennung zum GS1 Digital Link, den auch fremde Systeme auflösen. Den QR-Code dazu erzeugt Transpareo, fertig zum Drucken oder Gravieren.
Daten hinein
Stamm- und Lieferkettendaten pflegen Sie über die Oberfläche, per Excel-Import oder über die Schnittstelle. Die Beispieltabelle oben zeigt die Spalten.
24 EU-Amtssprachen und 16 weitere
Sicherheits- und Nutzungshinweise erscheinen in der Sprache jedes Zielmarkts, automatisch übersetzt und von Ihnen geprüft.
Häufige Fragen zum DPP für Batterien
Gilt die Passpflicht auch für Importeure?
Ja. Die Pflicht hängt am Inverkehrbringen, nicht an der Herstellung. Wer eine Batterie aus einem Drittland in die EU einführt, bringt sie in Verkehr und muss dafür sorgen, dass der Pass existiert und die Angaben stimmen (Art. 77 Abs. 4). Praktisch heisst das - entweder liefert Ihr Hersteller den Pass mit, oder Sie legen ihn an und brauchen dafür seine Daten. Klären Sie das vertraglich, bevor die erste Lieferung 2027 am Zoll steht.
Welche Batterien brauchen einen Pass, welche nicht?
Den Pass brauchen LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds), EV-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh. Gerätebatterien und SLI-Starterbatterien brauchen keinen Pass, tragen ab dem 18. Februar 2027 aber ebenfalls einen QR-Code, der zu Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Entsorgungshinweisen führt (Art. 13 Abs. 6). Für diese Gruppen gelten zudem Etikett- und Entnehmbarkeitspflichten, und SLI-Batterien weisen ihre Rezyklatanteile aus, nur eben ohne Pass. Die CO2-Pflichten aus Art. 7 erfassen sie nicht; bis zum 31. Dezember 2030 prüft die Kommission, ob sie auf Gerätebatterien ausgeweitet werden (Art. 7 Abs. 4).
Was passiert, wenn ich erst 2027 anfange?
Der Stichtag kennt keine Übergangsfrist. Eine Batterie, die ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht wird, braucht den Pass; eine davor in Verkehr gebrachte nicht. Wer im Januar 2027 beginnt, hat Zeit für die Technik, aber nicht für die Daten - Rezyklatanteile und Prüfergebnisse liegen bei den Zellherstellern, und Datenklauseln in Einkaufsverträgen brauchen Monate. Beginnen Sie mit den Daten; der Pass selbst ist in Transpareo in Tagen eingerichtet.
Brauche ich eine GTIN?
Nein. Die Verordnung verlangt eine eindeutige Kennung nach den ISO/IEC-Normen der Reihe 15459 (Art. 77 Abs. 3), keine bestimmte Nummer. Haben Sie eine GTIN, wird die Kennung in Transpareo zum GS1 Digital Link, den auch fremde Systeme auflösen. Ohne GTIN trägt der Pass eine eindeutige Transpareo-Kennung, und der QR-Code führt genauso zum Pass.
Muss der CO2-Fussabdruck schon im Pass stehen?
Zum Stichtag nicht. Laut Kommissions-Leitfaden vom Juli 2026 sind die CO2-Erklärung und das Label zum Start nicht anzuzeigen, weil der delegierte Rechtsakt mit der Berechnungsmethode noch fehlt. Die Pflicht kommt gestaffelt - erst die Erklärung, dann die Leistungsklasse, zuletzt ein Höchstwert, jeweils 12 bis 18 Monate nach dem Rechtsakt (Art. 7). Die Felder dafür sind in der Transpareo-Batterievorlage bereits angelegt; Sie füllen sie, wenn die Methode steht, und veröffentlichen eine neue Version. Mehr zu den Methoden im Beitrag Carbon Footprint im DPP.
Wer sieht welche Daten im Pass?
Anhang XIII staffelt in vier Stufen. Öffentlich sind Modelldaten wie Zusammensetzung, Kapazität, Sicherheits- und Recyclinghinweise. Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Reparatur- und Recyclingbetriebe, sehen Demontage, detaillierte Zusammensetzung und Ersatzteile. Behörden und notifizierte Stellen erhalten die Prüfberichte. Einzelbatterie-Daten wie Gesundheitszustand und Status sind wieder nur für Berechtigte. Derselbe QR-Code liefert je nach Leser eine andere Ansicht. In Transpareo ist die Sichtbarkeit eine Eigenschaft jedes Datenfelds - die öffentliche Stufe erscheint ohne Anmeldung, die übrigen über protokollierte Zugänge.
Wie lange muss der Pass verfügbar bleiben?
Bis die Batterie recycelt ist; erst dann erlischt der Pass (Art. 77 Abs. 8). Bei einer EV-Batterie sind das leicht fünfzehn Jahre, Zweitnutzung eingeschlossen. Die Pflicht überdauert damit jeden Vertrag mit einem Dienstleister. Fragen Sie deshalb jeden Anbieter, was mit Ihren Pässen nach einer Kündigung geschieht - bei Transpareo bleiben veröffentlichte Pässe über eine dauerhafte Adresse erreichbar, und unsere Anbieter-Checkliste nennt die weiteren Fragen.
Was ändert sich bei einer wiederaufgearbeiteten oder umgenutzten Batterie?
Sie bringen die Batterie erneut in Verkehr und übernehmen die Passpflicht. Die Batterie erhält einen neuen Pass, der mit dem Pass der ursprünglichen Batterie verknüpft ist, und ein neues Etikett mit dem geänderten Status (Art. 77 Abs. 7, Art. 13 Abs. 9). CO2-Erklärung und Rezyklatquoten gelten für solche Batterien nicht (Art. 7 Abs. 5, Art. 8 Abs. 4).
Muss ich den Pass im EU-Register eintragen?
Ja, und zwar selbst. Produktpässe werden im zentralen EU-DPP-Register registriert, das seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb ist und dessen Betrieb die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 regelt. Registrieren darf nur der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 77 Abs. 10 der Batterieverordnung, eingefügt durch Art. 78 der ESPR); ein Dienstleister kann das nicht für Sie tun, weil der Bevollmächtigungsweg der Durchführungsverordnung nur gilt, wo das Unionsrecht ihn vorsieht, und die Batterieverordnung tut das nicht. Die Registrierung erfolgt, bevor die Batterie in Verkehr geht, und liefert eine eindeutige Registrierungskennung; das Register hält Kennungen und einen Fingerabdruck, die Daten bleiben im Pass. Transpareo bereitet vor, was der Eintrag verlangt - Produktkennung, Akteurskennung, Passadresse und Fingerabdruck -, sodass Sie den Eintrag selbst abschliessen, sobald die Schnittstelle des Registers feststeht. Auf unsere Anfrage hat die Kommission erklärt, dass sie prüft, ob Dienstleister künftig registrieren dürfen. Zum Register - unsere Analyse der Registerverordnung.
Was kostet ein fehlender Pass?
Die Verordnung überlässt die Bussgelder den Mitgliedstaaten, verlangt aber wirksame, verhältnismässige und abschreckende Sanktionen. Teurer als die Busse ist meist das Inverkehrbringungsverbot - eine Lieferung ohne Pass darf ab dem Stichtag nicht auf den Markt, und bei EV-Batterien stehen dann sechsstellige Beträge pro Container still.
Offizielle Dokumente
Die Rechtsquellen zum Nachlesen: was das jeweilige Dokument ist und wann Sie es brauchen.
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und AltbatterienDer Verordnungstext. Artikel 77 und 78 regeln den Pass, Anhang XIII listet seinen Inhalt, Artikel 13 den QR-Code. Die Quelle für jede Frage, die diese Seite offen lässt.
- Kommissions-Leitfaden «Digital Batteries Passport - data points by category»Stuft alle 71 Datenpunkte je Batteriekategorie ein - Pflicht, optional, nur falls zutreffend oder zum Start nicht anzuzeigen. Die wichtigste Lesehilfe für den Stichtag, ausdrücklich unverbindlich.
- Verordnung (EU) 2025/1561Verschiebt die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf den 18. August 2027. Lesen, wenn Sie Ihre Compliance-Planung terminieren.
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR)Die Rahmenverordnung für den Produktpass in allen weiteren Branchen. Für Batterien massgeblich, weil das EU-DPP-Register auf ihr beruht.
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zu den harmonisierten DPP-NormenZitiert sechs Normen im Amtsblatt - EN 18216, EN 18219, EN 18220, EN 18221, EN 18222 und EN 18223. Wer sie einhält, geniesst die Konformitätsvermutung für Kennung, Datenträger, Speicherung und Schnittstellen des Passes.
- DPP-Seite der Europäischen KommissionDer offizielle Fahrplan zum Produktpass mit dem Stand der delegierten Rechtsakte und dem Register. Der Ort, an dem Terminverschiebungen zuerst erscheinen.
- Kommissionsseite zur BatterieverordnungÜberblick, Fragen und Antworten und die laufenden Rechtsakte zur Batterieverordnung, gepflegt von der Generaldirektion Umwelt.
Weiterlesen in unserem Blog
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