Am 4. ZVEI-Forum DPP4.0 in Frankfurt, am 29. Januar 2026, wurde eine schöne Idee vorgestellt: Digitales Typenschild plus Asset Administration Shell (AAS) sollen den Digitalen Produktpass (DPP) «automatisch erfüllen». Das ist eine gute Nachricht, denn ein grosser Teil der Arbeit ist damit tatsächlich schon getan. Wer ein AAS-Teilmodell Digitales Typenschild pflegt, hat bereits Hersteller- und Produktbezeichnung, Seriennummer, Produktionsdatum, Artikelnummer, technische Basisdaten, Zertifizierungen und Konformitätserklärungen sauber strukturiert - genau das, was ein DPP am Ende braucht. Das ist echte, wertvolle Arbeit, und die meiste Industrie hat sie noch nicht geleistet. Wenn Sie schon so weit sind: Glückwunsch, Sie sind schon auf halbem Weg.
«Automatisch» ist dabei ein bisschen optimistisch gemeint, nicht unehrlich gemeint. Strukturierte Teilmodell-Daten sind die notwendige Grundlage für einen DPP. Bis daraus ein veröffentlichter Pass wird, den eine Behörde akzeptiert und ein Verbraucher scannen kann, fehlen noch ein paar Schritte. Die gute Nachricht: Es sind genau sechs, sie sind gut überschaubar, und jeder lässt sich einer Europäischen Norm zuordnen. Hier ist die Checkliste.
Die Normen im Überblick
Damit Sie wissen, wonach Sie sich richten: Das DPP-System von CEN/CLC JTC 24 besteht aus acht Europäischen Normen, darunter EN 18219 (Identifikatoren), EN 18220 (Datenträger), EN 18239 (Zugriffsrechte), EN 18223 (Datenmodell), EN 18221 (Speicherung) und EN 18246 (Authentifizierung). Auswendig kennen müssen Sie sie nicht - die Checkliste unten sagt Ihnen, welche davon ein AAS-Teilmodell allein nicht abdeckt.
Die sechs Schritte
-
Datenträger und Identifikator drucken. Ihr Produkt braucht einen scannbaren QR-Code, der wirklich zum Pass führt. Der von AAS verwendete IEC-61406-ID-Link ist dafür zugelassen (EN 18219), genau wie der GS1 Digital Link. Zugelassen heisst aber noch nicht gedruckt: Der Code muss aufs physische Produkt.
-
Eine prüfbare Signatur hinzufügen. Eine kryptografische Signatur sorgt dafür, dass eine Behörde oder ein Prüfer den Pass unabhängig verifizieren kann, statt Ihnen einfach zu glauben (EN 18246). Das kommt nicht automatisch aus dem Teilmodell, muss aber nur einmal eingerichtet werden.
-
Zugriffsrechte staffeln. Verbraucher, berechtigte Partner und Behörden dürfen unterschiedlich viel sehen (EN 18239). AAS überlässt das dem umgebenden System - jemand muss die Stufen einmal festlegen.
-
Im EU-Register anmelden. Sobald die Pflicht für Ihr Produkt greift, melden Sie den Pass beim EU-Register an. Ein einmaliger, externer Schritt.
-
Für Menschen lesbar machen. AAS spricht Maschine zu Maschine. Wer den QR-Code scannt, will einen Pass zum Lesen, keinen Datendump. Ein Renderer wie die Transpareo Time Machine übernimmt genau das.
-
Langfristig aufbewahren. Der Pass soll den Verkauf um Jahre überdauern (EN 18221). Einmal eingerichtet, läuft die Aufbewahrung von selbst weiter.
Wo Transpareo Ihnen die Arbeit abnimmt
Genau die Schritte 2 bis 6 übernimmt Transpareo für Sie, ganz ohne dass Sie etwas doppelt pflegen müssen. Ihr AAS-Teilmodell bleibt, wie es ist, die Daten fliessen einmal hinüber, und Transpareo macht daraus den fertigen, signierten, registerbereiten Pass. Konkret signiert Transpareo jede Version, rendert sie über die quelloffene (GPLv3) Transpareo Time Machine und bewahrt sie zehn Jahre lang unveränderlich auf. Wie diese offene Semantik entsteht, erklären wir in unserem Beitrag zu EN 18223, und wie AAS und DPP grundsätzlich zusammenpassen, in unserem ersten Beitrag zur AAS.
Die gute Nachricht zum Schluss
Strukturieren Sie Ihre Daten einmal sauber in der AAS, und ein guter Ausgabeschicht-Partner macht den Rest zur Routine statt zur manuellen Arbeit. Das ist der eigentliche Wert von «automatisch» - nicht, dass gar nichts mehr zu tun wäre, sondern dass der Rest einfach wird.
