
EU ESPR Guide
Die wichtigsten Fakten zur EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und zum Digitalen Produktpass - kompakt erklärt.
Was ist die ESPR?
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist die EU-Rahmenverordnung, die Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte vereinheitlicht. Sie trat am 18. Juli 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie.
Ein zentrales Instrument der ESPR ist der Digitale Produktpass (DPP): ein elektronischer Datensatz, der über einen am Produkt angebrachten Datenträger - meist einen QR-Code - abrufbar ist und transparente Informationen zu Herkunft, Materialien, Reparatur und Entsorgung liefert.
Kurz gesagt: Die ESPR definiert das «Was» (Anforderungen an Produkte), der DPP ist das «Wie» (Datenbereitstellung über QR-Code und Web).
Zeitplan
Die ESPR wird schrittweise über delegierte Rechtsakte pro Produktkategorie in Kraft gesetzt. Die EU-Kommission hat einen priorisierten Zeitplan veröffentlicht:
Ab 2027
Batterien (EV- und LMT-Batterien sowie Industriebatterien über 2 kWh). Erste verbindliche DPP-Pflicht ab Februar 2027, aus der separaten Batterieverordnung.
Ab 2028
Eisen und Stahl, Bauprodukte und Verpackungen. Die delegierten Rechtsakte werden 2026/2027 verabschiedet; die DPP-Pflicht greift rund anderthalb Jahre später.
Ab 2029
Textilien, Aluminium, Reifen, Elektronik und ICT-Produkte, Möbel sowie Matratzen. Rechtsakte überwiegend 2027/2028 verabschiedet, Anwendung ab 2029.
Ab 2030
Spielzeug (EU-Spielzeugverordnung, Anwendung ab 1. August 2030). Ausgenommene Bereiche wie Lebensmittel und Pharma fallen nicht unter die ESPR - dort bleibt der DPP ein freiwilliges Transparenzwerkzeug.
Das zentrale EU-DPP-Register - der Index, der jeden Produktidentifikator mit dem dezentral gespeicherten Pass verknüpft - ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb; die technische Schnittstelle wird noch spezifiziert.
Der Zeitplan ist nicht in Stein gemeisselt. Politische Rahmenbedingungen und technische Konsultationen können einzelne Termine verschieben.
Wir empfehlen Unternehmen, spätestens 24 Monate vor der verbindlichen Pflicht mit der Vorbereitung zu beginnen.
Je Branche mit allen Stichtagen, Pflichten, Pflichtdaten und amtlichen Quellen: unser Branchen-Nachschlagewerk.
Mehr dazu: ESPR-Zeitplan 2027: was Batteriehersteller jetzt wissen müssen.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich jeder Wirtschaftsakteur, der Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus einem Drittland in die EU einführt. Dazu gehören:
- Hersteller und Markeninhaber
- Importeure aus Drittstaaten (inkl. Schweiz, UK, USA, China)
- Händler und Vertriebspartner (eingeschränkte Pflichten)
- Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister
KMU profitieren von erleichterten Regelungen, sind jedoch nicht grundsätzlich befreit.
Die Verpflichtung hängt primär von der Produktkategorie ab, nicht von der Unternehmensgrösse.
Was jede Rolle im Einzelnen schuldet, steht je Branche auf den Branchenseiten, etwa für Batterien, Textilien und Bauprodukte.
Pflichtangaben im DPP
Der genaue Datenkatalog wird pro Produktkategorie im delegierten Rechtsakt festgelegt. Wiederkehrende Pflichtinhalte sind:
Produktidentifikation
- GTIN, Serien- oder Chargennummer
- Hersteller- und Herkunftsangaben
- Bevollmächtigter Wirtschaftsakteur in der EU
Materialzusammensetzung
- Bestandteile und Gewichtsanteile
- Gefährliche Stoffe und REACH-relevante Substanzen
- Rezyklatanteil und biobasierte Anteile
Umweltleistung
- Carbon Footprint (cradle-to-gate oder cradle-to-grave)
- Wasser- und Energieverbrauch in der Herstellung
- Lebensdauer, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit
Nutzung und Entsorgung
- Reparatur- und Wartungsanleitungen
- Rücknahme- und Recyclinghinweise
- Konformitätserklärungen, Zertifikate und Prüfberichte
Interoperabilität und Anbieterunabhängigkeit
Die ESPR verlangt, dass Produktpässe interoperabel und auf offenen Standards aufgebaut sind - maschinenlesbar, strukturiert und zwischen Systemen austauschbar. Der begleitende Normungsauftrag der Kommission macht das Ziel ausdrücklich: Kennungen müssen über ein offenes, interoperables Netz übertragbar sein, ohne Anbieterbindung und mitnehmbar zwischen Resolver-Diensten und Systemen.
Wer einen DPP-Dienstleister wählt, darf nicht an ihn gebunden sein.
Praktisch heisst das: Bereits veröffentlichte Produktpässe müssen einem Anbieterwechsel standhalten. Offene Standards wie GS1 Digital Link und quelloffene Darstellungswerkzeuge sind der Weg dorthin - mehr auf der Transpareo Time Machine.
Sanktionen
Die ESPR überlässt die konkrete Festlegung der Sanktionen den Mitgliedstaaten. Diese müssen «wirksam, verhältnismässig und abschreckend» sein. Erste Entwürfe sehen vor:
- Geldbussen, deren Höhe die Mitgliedstaaten festlegen
- Verkaufs- und Inverkehrbringungsverbot bei schweren Verstössen
- Rückruf nicht-konformer Produkte
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen
Die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten werden stichprobenhaft prüfen - und können dabei datenbasiert auf öffentlich zugängliche DPPs zugreifen.
Mehr dazu: was die DPP-Pflicht wirklich kostet - und was Sanktionen kosten.
Vorbereitung
Auch ohne verbindliche Pflicht lohnt sich die frühzeitige Vorbereitung:
- Produktkatalog strukturieren: Produktdaten inventarisieren, Datenlücken identifizieren.
- Lieferanten einbinden: Material- und Herkunftsdaten entlang der Lieferkette sammeln.
- Technische Grundlagen wählen: GS1 Digital Link, QR-Code-Strategie, Hosting, API-Integration.
- Pilot starten: Einzelne Produkte als DPP veröffentlichen und intern testen.
- Skalieren: Vollständige Produktpalette anbinden, Datenqualität sichern.
Der grösste Aufwand steckt dabei nicht im Pass selbst, sondern im Digitalisieren und Zusammenführen der Produktdaten - warum Sie heute mit dem Datenaufbau beginnen sollten.
Mit Transpareo: Sie importieren Ihre Produktdaten per Excel oder CSV, ordnen Ihre Daten den kuratierten Pflichtfeldern Ihrer Branche zu und veröffentlichen die ersten DPPs in wenigen Minuten. Bei neuen delegierten Rechtsakten erweitern wir die Plattform laufend, damit Ihre Datenstruktur mitwächst.
Quellen
Stand: Juni 2026. Dieser Guide ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Rechtsabteilung oder einen spezialisierten ESPR-Berater.
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