Ab Februar 2027 dürfen Hersteller keine Batterien über 2 kWh mehr ohne Digitalen Produktpass in den EU-Binnenmarkt bringen. Das steht seit August 2023 in Verordnung (EU) 2023/1542 und wurde seitdem nicht aufgeweicht. Wer 2026 noch wartet, wartet auf Details - nicht auf den Grundsatz.
Was im Februar 2027 fällig ist
Der Battery Passport ist die erste produktspezifische Umsetzung eines EU-weiten DPP. Betroffen sind Industriebatterien, EV-Batterien und LMT-Batterien (Light Means of Transport - E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds) jeweils ab 2 kWh. Stichtag ist der 18. Februar 2027. Gilt für das Inverkehrbringen, nicht nur den Verkauf an Endkonsumenten.
Zugang über einen QR-Code oder andere Data-Carrier-Träger auf der Batterie. Technische Anforderungen aus Artikel 77: gedruckt oder geätzt, dauerhaft, lesbar über die erwartete Produktlebensdauer. Redirects über einen proprietären Anbieter-Dienst sind keine Lösung - fällt der Anbieter aus, fällt der DPP aus.
Welche Felder stehen, welche schweben noch
Die Rahmenstruktur ist in Anhang XIII der Verordnung festgelegt. Stand Frühjahr 2026 steht fest:
- Allgemeine Produktdaten: Hersteller, Markenname, Batterietyp, chemisches System, Nennkapazität, Nennspannung, Gewicht, Abmessungen
- Herkunft: Produktionsdatum, Produktionsort, Chargen- oder Seriennummer
- Materialzusammensetzung mit Fokus auf Kobalt, Blei, Lithium und Nickel, inklusive separat ausgewiesener Rezyklatanteile
- Leistungs- und Haltbarkeitsdaten: Ladezyklen, Kapazitätsdegradation, Innenwiderstand, State of Health
- CO2-Fussabdruck pro kWh nach definierter PEF-Methode
- Recycling- und Demontagehinweise für zertifizierte Entsorger
Der Implementing Act nach Artikel 77 Absatz 10 präzisiert Datenmodell und technische Architektur. Ursprünglicher Fahrplan: 18. August 2025. Aktueller Stand: Entwurf in Konsultation, finale Fassung noch nicht veröffentlicht. Hersteller, die auf das «finale Format» warten, warten also weiter - während der 2027er-Stichtag nicht verschoben wird.
Was auch noch offen ist: die genaue Darstellung des CO2-Fussabdrucks, Schwellen für Konfliktmineralien, und die Zugangsverfahren für Behörden der Marktüberwachung. Alles Dinge, die bis zur Anwendung noch konkretisiert werden - aber eher in Details, nicht im Grundsatz.
Due-Diligence: der versteckte Zeitdruck
Die Sorgfaltspflichten aus Artikel 48 bis 53 (Konfliktmineralien, Menschenrechte, Umwelt entlang der Lieferkette) waren ursprünglich ab dem 18. August 2025 anzuwenden. Verordnung (EU) 2025/1561 hat diese Anwendung auf den 18. August 2027 verschoben. Gute Nachricht für überlastete Compliance-Teams. Schlechte Nachricht für alle, die davon ausgegangen sind, das Thema sei vom Tisch: Es kommt in voller Breite, nur später.
Im Unterschied zum Battery Passport selbst sind Due-Diligence-Daten nicht automatisch Teil des öffentlichen DPP. Sie müssen aber gegenüber Zertifizierungsstellen und auf Verlangen der Marktaufsicht belegbar sein.
Vier Zugriffsebenen - wer sieht was
Anhang XIII der Batterieverordnung staffelt die Passdaten in vier Datenkategorien:
- Öffentlichkeit - modellbezogene Basisdaten: Zusammensetzung, Kapazität, CO2-Fussabdruck, Nutzungs-, Sicherheits- und Recyclinghinweise.
- Personen mit berechtigtem Interesse - vertiefte Modelldaten wie detaillierte Materialzusammensetzung, Ersatzteilnummern sowie Demontage- und Sicherheitsinformationen (etwa für Reparatur, Refurbishment, Recycling).
- Notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und die Kommission - Prüfberichte, die die Konformität mit der Verordnung belegen.
- Einzelbatterie-Daten für Personen mit berechtigtem Interesse - Werte zur konkreten Batterie: Leistungs- und Haltbarkeitsparameter, State-of-Health, Status (original, wiederverwendet, weiterverwendet, wiederaufgearbeitet, Abfall) und Nutzungsdaten.
Praktisch heisst das: derselbe QR-Code liefert unterschiedliche Ansichten, je nachdem, wer ihn aufruft. Implementiert wird das üblicherweise über API-Keys oder signierte Tokens - nicht über Login-Seiten für Endnutzer.
Was Sie 2026 konkret tun sollten
Es gibt drei sinnvolle Schritte. Alle sind unabhängig vom finalen Implementing Act durchführbar.
Erstens: Daten-Audit. Welche der Felder aus Anhang XIII haben Sie schon - nur verteilt auf ERP, PLM, Excel-Ablagen Ihrer Ingenieure und PDF-Datenblätter von Zulieferern? Die Antwort ist fast nie «keine». Sie ist «70 Prozent da, nur in zehn verschiedenen Systemen».
Zweitens: Upstream-Datenflüsse vertraglich absichern. Die Rezyklatanteile für Kobalt und Nickel kennen nur Ihre Zellzulieferer. Sie bekommen diese Daten nicht durch freundliches Nachfragen, sondern durch Verträge, die Lieferanten zur Übermittlung definierter Felder verpflichten. Frist bis 2027 wirkt lang - für die Verhandlung von Einkaufsrahmenverträgen mit asiatischen Zellherstellern ist sie knapp.
Drittens: Pilot mit 5 bis 10 Modellen. Bauen Sie echte DPPs für einige reale Batteriemodelle. Strategie-PDFs und Workshops zeigen erst dann Lücken im Datenmodell, wenn Sie sie umsetzen wollen.
Konsequenz bei fehlendem DPP
Die Batterieverordnung schreibt Sanktionen vor, formuliert als «wirksam, verhältnismässig und abschreckend». Die konkrete Höhe legen die Mitgliedstaaten fest. Relevanter als die Einzelbusse ist das Inverkehrbringungsverbot: Eine Charge, die am 19. Februar 2027 kontrolliert wird und keinen DPP hat, bleibt im Zollfreilager stehen. Bei EV-Batterien sind das sechsstellige Beträge pro Container.
