Digitaler Produktpass für Bauprodukte

Wo Transpareo Sie unterstützt

Für den Pass sind Sie . Transpareo ist die DPP-Plattform, auf der Sie ihn anlegen, pflegen und veröffentlichen. Jede Karte führt zum passenden Abschnitt weiter unten. Alle Punkte im Detail stehen in der Checkliste zum Produktpass für Bauprodukte.

Kennung, Charge und QR-Code

Ihr Produkt braucht eine eindeutige Kennung und einen QR-Code zum Pass. Transpareo erzeugt beides, auch ohne GTIN, je Produkttyp, Charge oder Stück.

Was auf Hersteller von Bauprodukten zukommt
Erklärung und Produktdaten

In den Pass gehören Ihre Leistungserklärung, die CE-Unterlagen und die technischen Werte. Transpareo bringt die passenden Felder mit, die Werte erklären Sie als Hersteller.

Was muss in den DPP für das Bauwesen?
Umweltwerte

Seit 2026 gehören Klimawerte in die Leistungserklärung, bis 2032 kommen weitere hinzu. Transpareo führt jeden Wert als eigenes Feld, neben Ihrer Umweltproduktdeklaration.

Häufige Fragen zum DPP für das Bauwesen
Daten aus der Lieferkette

Wer importiert, braucht Erklärung und Umweltwerte vom Produzenten. Mit Transpareo Upstream füllt dieser die Felder selbst aus, und Sie prüfen jeden Wert.

Wer ist betroffen?
Wer was lesen darf

Manche Angaben sind für alle, andere nur für Rückbaubetriebe oder Behörden. In Transpareo legen Sie für jedes Feld fest, wer es sehen darf.

Was muss in den DPP für das Bauwesen?
Echt und mitnehmbar

Jede Veröffentlichung ist signiert, und jeder Leser prüft sie selbst mit der Transpareo Time Machine. Ihre Daten exportieren Sie jederzeit in gängigen Formaten.

Transpareo für das Bauwesen
Verfügbar, solange das Gebäude steht

Ein Baupass muss Jahrzehnte erreichbar bleiben. Bei Transpareo hat jeder Pass eine feste Adresse, und nach dem Eintrag ins EU-Register archiviert der Transpareo Vault ihn zehn Jahre.

Häufige Fragen zum DPP für das Bauwesen
Eintrag ins EU-Register

Den Eintrag ins EU-Register nimmt heute Ihr Unternehmen vor, nachdem es sich dort ausgewiesen hat. Transpareo prüft den Pass vorher und bereitet die Angaben für den Eintrag vor.

Häufige Fragen zum DPP für das Bauwesen

Was auf Hersteller von Bauprodukten zukommt

Der digitale Produktpass für Bauprodukte hat eine eigene Grundlage. Bauprodukte haben ihn früher bekommen als die meisten Branchen, in ihrer eigenen Verordnung. Transpareo ist die DPP-Plattform, mit der Hersteller ihn schon heute anlegen.

Wie das Recht steht

Die neue Bauproduktenverordnung hat die Verordnung von 2011 abgelöst. Sie ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 8. Januar 2026.

Ein eigenes Kapitel richtet darin ein Passsystem für Bauprodukte ein. Es der Ökodesign-Verordnung auf. Und es muss mit digitalen Gebäudemodellen zusammenarbeiten.

Was noch in Bewegung ist

Die Kommission richtet das Passsystem ein. Eine Frist dafür setzt die Verordnung nicht.

Das Passsystem für Bauprodukte hat noch kein Datum.

Alles Weitere hängt an diesem Rechtsakt. Sechs Monate danach muss das System laufen. Achtzehn Monate danach .

Die Kommission plant den Rechtsakt für das zweite Quartal 2027. Sie nennt diesen Plan selbst indikativ. Daher stammen die oft genannten Jahre 2028 und 2029. Sie sind eine Rechnung auf einem geplanten Datum.

Was heute schon gilt

Die Teile der Verordnung mit festem Datum laufen bereits.

Die Leistungs- und Konformitätserklärung ersetzt die alte Leistungserklärung und die Konformitätserklärung. Seit dem 8. Januar 2026 enthält sie die ersten Umweltmerkmale. .

Auch von der Gebäudeseite kommen Fragen. Die EU-Gebäuderichtlinie über den ganzen Lebenszyklus. Sie gilt ab 2028 für Neubauten mit mehr als 1’000 m² Nutzfläche und ab 2030 für alle. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 29. Mai 2026 umsetzen.

Für die Bilanz zählen die Daten der einzelnen Bauprodukte, wo es sie gibt. Planer werden Hersteller also nach Klimadaten je Produkt fragen. Sie brauchen sie in einer Form, die ihre Berechnung übernehmen kann. Ein Produktpass in Transpareo liefert diese Werte strukturiert.

Öffentliche Auftraggeber fragen nach Daten

Dieselben Daten zählen bald auch in Ausschreibungen. Öffentliche Stellen in der EU vergeben jedes Jahr Aufträge über rund 2.6 Billionen Euro. Das sind etwa 15 Prozent der Wirtschaftsleistung der EU.

Marc Steiner ist Richter am Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht. An der DPP-Konferenz in Zürich am 8. Oktober 2026 sprach er in persönlicher Eigenschaft. Er zeigte, wie Produktpass, Industriepolitik und die Reform des Vergaberechts zusammenhängen. Für ihn sind sie «aus einem Guss».

Einiges davon gilt schon. Die Netto-Null-Industrie-Verordnung . Das gilt für Aufträge über Netto-Null-Technologien, auch für Bauaufträge mit solchen Anlagen. Die Energieeffizienzrichtlinie gibt dem öffentlichen Sektor eine Vorbildrolle. Seine Stellen senken ihren Energieverbrauch jedes Jahr um 1.9 Prozent. Oberhalb der EU-Schwellenwerte kaufen sie nur Produkte, Gebäude und Bauleistungen mit hoher Energieeffizienz.

Anderes ist vorgeschlagen. Am 4. März 2026 hat die Kommission den Industrial Accelerator Act vorgeschlagen. Öffentlich gekaufter Stahl, Zement und Aluminium für den Bau soll danach wenig CO2 verursachen. Für Zement und Aluminium kommt die Herkunft aus der EU dazu. Der Vorschlag würde auch die Bauproduktenverordnung ändern. Am 9. September 2026 folgte ein Vorschlag für ein neues Vergaberecht. Darin wird das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zur Regel. Die Qualität macht mindestens 30 Prozent der Bewertung aus. Über beide Vorschläge verhandeln Parlament und Rat noch.

Die Beschaffung läuft heute schon über Daten. Seit Oktober 2023 veröffentlichen öffentliche Auftraggeber in der EU ihre Bekanntmachungen als strukturierte eForms. Wer Ausschreibungen als Daten schreibt, wird auch die Nachweise der Bieter als Daten lesen wollen.

Die Schweiz zeigt als Beispiel, wie das aussieht. Beim Bund erhält seit 2021 das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. So steht es im Beschaffungsgesetz des Bundes. Seit 2025 sehen seine Auftraggeber, wo es passt, Umweltvorgaben in den technischen Spezifikationen vor. Das Klimagesetz gibt Bund und Kantonen eine Vorbildfunktion. Der Vergabemonitor der Schweizer Bauwirtschaft zeigt die Folgen. Bis Mitte 2026 machten Qualitätskriterien im Jahresmittel 52.8 Prozent der Gewichtung aus, beim Bund 58.8 Prozent. Die SBB bewerten in ihren Ausschreibungen für Schienen den CO2-Fussabdruck mit 25 Prozent. Schienen aus Sekundärstahl verursachen nach ihren Zahlen etwa ein Drittel der Emissionen.

Steiners Schluss: Der Aufwand für den Produktpass ist klein, gemessen an den Chancen. Wer seine Produktdaten nicht strukturiert liefern kann, riskiert nach seiner Einschätzung Ausschreibungen und Exportaufträge. Der Klimawert, nach dem eine Ausschreibung fragt, steht ohnehin in Ihrer Leistungs- und Konformitätserklärung. Mit Transpareo machen Sie ihn als Teil Ihres Produktpasses abrufbar.

Was diese Seite abdeckt

Diese Seite ist Ihr Nachschlagewerk zum digitalen Produktpass für Bauprodukte. Sie zeigt den Zeitplan, die Rollen mit ihren Pflichten und die Pflichtdaten. Dazu kommen die amtlichen Quellen und eine Beispieltabelle zum Abgleich mit Ihren eigenen Daten. Am Ende stehen die Fragen, die uns Hersteller von Bauprodukten am häufigsten stellen. Ein gepunktet unterstrichener Begriff öffnet den Wortlaut der Vorschrift.

Von den Regeln zum Pass

Auf einen Blick: die Regeln, die Ihr Produkt erreichen, in Grau. Die Daten, die Sie dafür schon halten, in Türkis. Und der Transpareo-Produktpass mit seinen Lesestufen in Blau.

Die drei grössten Hürden in der Praxis

  1. Keine Handelskennung: Zement, Kies, Dämmstoff und Stahlprofile tragen selten eine GTIN. Verlangt sind und eine Chargen- oder Seriennummer, eine GTIN gehört nicht dazu. Die meisten Produktionssysteme haben diese Nummern nie nach aussen gegeben. Transpareo vergibt die Kennung auch ohne GTIN.
  2. Die Charge ist das Produkt: Die Zusammensetzung schwankt zwischen Lieferungen. Ein Rückbau-Audit in zwanzig Jahren will wissen, welche Lieferung in welche Wand ging. Ein Pass je Produkttyp reicht dafür allein nicht. Gelesen wird der Pass noch lange nach dem Verkauf, auch . Der Arbeitsplan der Kommission sieht ihn als Grundlage für digitale Gebäudelogbücher. In Transpareo führen Sie den Pass je Charge.
  3. Zwei Regelwerke gleichzeitig: Alte harmonisierte Normen aus der Verordnung von 2011 gelten bis 2040. Neue technische Spezifikationen kommen Familie für Familie. Ihr Portfolio steht jahrelang in beiden Welten, und Ihr Datenmodell muss das aushalten. In Transpareo legen Sie dafür eigene Felder an.

Mehr dazu: Bauprodukte ohne GTIN - wie der DPP trotzdem funktioniert und Carbon Footprint im DPP - welche Methode.

Regulatorischer Zeitplan für das Bauwesen

Die wichtigsten Termine der Regeln, die für das Bauwesen gelten oder noch kommen, der Reihe nach. Termine, die an noch nicht erlassenen Rechtsakten hängen, sind als solche markiert.

  1. 7. Januar 2025
    Revidierte Bauproduktenverordnung in Kraft

    Die Verordnung (EU) 2024/3110 tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ein erster Teil gilt sofort, etwa die Begriffe und die Regeln zur Normung. Der Rest folgt ein Jahr später.

  2. 16. Dezember 2025
    Erster CPR-Arbeitsplan

    Die Kommission veröffentlicht ihren ersten Arbeitsplan zur Bauproduktenverordnung für 2026 bis 2029. Er zeigt, welche Produktfamilien zuerst neue technische Spezifikationen erhalten. Er bestätigt, dass der Pass mit einem eigenen Rechtsakt kommt. Einen Termin dafür nennt er nicht.

  3. 8. Januar 2026
    Die neue Verordnung gilt

    Die alte Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist aufgehoben. Einige ihrer Vorschriften gelten noch bis zum 8. Januar 2040. Ab jetzt deckt die Leistungs- und Konformitätserklärung die ersten vier Umweltmerkmale ab.

  4. 20. Juli 2026
    EU-DPP-Register in Betrieb

    Das zentrale Register für Produktpässe geht in Betrieb, einen Tag nach der gesetzlichen Frist. Seine Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 nennt Bauprodukte bereits. Das Register steht damit vor dem Passsystem für Bauprodukte. Seit dem Start bietet es eine Testumgebung.

  5. 8. Januar 2027
    Sanktionen gelten

    Die Regeln zu Sanktionen werden wirksam. Die Höhe legt jeder Mitgliedstaat selbst fest. Überall kann die Marktüberwachung den Verkauf eines Produkts stoppen.

  6. 2. Quartal 2027
    Rechtsakt zum Pass erwartet

    Die Kommission plant den Rechtsakt für Bauprodukte im zweiten Quartal 2027. Sie nennt ihren Zeitplan selbst indikativ. Die Verordnung setzt kein Datum dafür.

  7. Nach dem Rechtsakt
    Sechs Monate, dann achtzehn

    Sechs Monate nach dem Rechtsakt muss das Passsystem für Bauprodukte laufen. Nach achtzehn Monaten müssen Hersteller den Pass bereitstellen. Dazwischen dürfen sie das System freiwillig nutzen.

  8. 9. Januar 2030
    Weitere Umweltmerkmale werden erklärt

    Weitere Umweltmerkmale kommen in die Leistungs- und Konformitätserklärung. Am 9. Januar 2032 folgen die letzten. Dann deckt die Erklärung das ganze Umweltprofil ab, vom Klima bis zur Flächennutzung.

  9. 8. Januar 2040
    Die alte Verordnung endet

    Die letzten Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 laufen aus. Bis dahin gelten zwei Regelwerke nebeneinander. Deshalb sehen die Unterlagen eines Produkts oft uneinheitlich aus, ohne dass jemand im Unrecht wäre.

Wer ist betroffen?

Pflichten für das Bauwesen: was jeden Wirtschaftsakteur auf dem Weg zum Markt trifft.

Hersteller

Er stellt die Leistungs- und Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Er gibt dem Produkt und, wo es eine gibt, eine Chargen- oder Seriennummer. Achtzehn Monate nach dem Rechtsakt . Wer im 3D-Druck fertigt, trägt dieselben Pflichten.

Importeur

Er bringt nur Produkte in Verkehr, die den Regeln entsprechen. Viele Nachweise liegen beim Produzenten ausserhalb der EU. Der Importeur sichert sich Erklärung, Dokumentation und Umweltwerte deshalb vertraglich, lange vor der Passpflicht. Mit einer Lieferantenanfrage in Transpareo füllt der Produzent die Felder selbst aus.

Händler

Er prüft, ob Erklärung, Kennzeichnung und Unterlagen vorhanden sind, und hält sie erreichbar. Verkauft er unter eigenem Namen oder eigener Marke, . Dann schuldet er alles, was der Hersteller schuldet. Ab dem 21. September 2027 gilt der neue Zollkodex der Union. Bei Fernverkäufen aus Drittländern an Verbraucher ist dann je nach Vereinbarung . Er muss sicherstellen, dass das Bauprodukt , das der Zoll anwendet.

Wer ein gebrauchtes oder wiederaufgearbeitetes Produkt erneut in Verkehr bringt

Wer ein wiederaufgearbeitetes Produkt in Verkehr bringt, gilt immer als Hersteller. Bei einem gebrauchten Produkt gilt das in bestimmten Fällen. Auch rückgewonnener Stahl, geborgene Ziegel und wiederverwendete Fassadenelemente brauchen also Unterlagen.

Was muss in den DPP für das Bauwesen?

Datenfelder für das Bauwesen: die wichtigsten, die die einschlägige EU-Regulierung vorsieht.

Leistungs- und Konformitätserklärung

Die Verordnung fasst die alte Leistungserklärung und die Konformitätserklärung in einem Dokument zusammen. Darin stehen Zusammensetzung, Verwendungszweck und CE-Kennzeichnung. Dazu kommt die technische Spezifikation, nach der das Produkt bewertet wurde. Im Produktpass steht .

Umweltmerkmale

Die Verordnung gibt eine feste Liste von Umweltmerkmalen vor, vom Klima bis zur Flächennutzung. Sie gelten für den ganzen Lebenszyklus des Produkts. Berechnet werden sie . Die Merkmale kommen hinzu. In Transpareo wird jedes Merkmal ein eigenes Feld mit Einheit.

Technische Leistung

Druckfestigkeit, Wärmeleitfähigkeit, Brandklasse und Dauerhaftigkeit sind typische wesentliche Merkmale. Sie stammen aus der technischen Spezifikation des Produkts. Diese Werte liest ein Planer. Der Pass muss sie unverändert tragen.

Demontage und Rückbau

Dazu gehören Sortenreinheit, Rückbauhinweise und das Potenzial als Sekundärrohstoff. Das Passsystem regelt, wer welche Angaben lesen darf. Rückbaubetriebe . Sie sind das eigentliche Publikum dieser Daten.

Zum Herunterladen

Die Checkliste für das Bauwesen als PDF zum Ausdrucken und Abhaken sowie die Beispieltabelle des Transpareo-Imports zum Abgleich mit Ihren eigenen Produktdaten - alles ohne Konto.

Checkliste zum Produktpass für Bauprodukte

Vorläufig: Die Checkliste für Bauprodukte folgt einem beschlossenen Rechtsakt, dessen Umsetzung im Einzelnen noch aussteht. Wir aktualisieren sie, sobald neue regulatorische Informationen veröffentlicht werden.

Excel-Vorlage für das Bauwesen

Beispielzeile für das Bauwesen, ausgefüllt und mit allen Spalten, die der Import erwartet.

14 Spalten, mit Beispielwerten

Transpareo für das Bauwesen

Transpareo ist die DPP-Software für Hersteller von Bauprodukten. Sie gibt jedem Produkt eine Kennung, auch ohne GTIN. Pässe führen Sie je Produkt, Charge oder Stück. Eigene Felder tragen die Leistungs- und Konformitätserklärung, die Umweltmerkmale und die Rückbauangaben. Jedes Feld hat seine eigene Sichtbarkeit.

Daten kommen über die Oberfläche, per Excel-Import oder über die API herein. So bleibt Ihr Produktionssystem die Quelle. Die Beispieltabelle oben zeigt die Spalten, die ein Baupass trägt.

Jede Veröffentlichung ist eine signierte Version, und frühere Versionen bleiben abrufbar. Wer den Pass liest, prüft die Signatur mit der Transpareo Time Machine im eigenen Browser, ohne bei uns nachzufragen. Produkte, Komponenten und Pässe exportieren Sie jederzeit als JSON-LD, CSV, Excel-Tabelle oder SQL. Die Tabellen lassen sich wieder importieren.

2040
Alte Regeln gelten bis
Charge
Passebene
2032
Alle Umweltmerkmale ab
40
Sprachen

Häufige Fragen zum DPP für das Bauwesen

Ab wann ist der DPP für Bauprodukte Pflicht?

Die Verordnung nennt kein festes Datum. Die Kommission muss das Passsystem zuerst . Eine Frist dafür gibt es nicht. Ab diesem Rechtsakt laufen zwei Fristen. Nach sechs Monaten muss das System laufen. Nach achtzehn Monaten . Die Kommission plant den Rechtsakt für das zweite Quartal 2027. Hält der Plan, gilt die Pflicht ab Ende 2028 oder 2029. In Transpareo legen Sie Ihre Produktpässe schon heute an.

Gilt das für jedes Bauprodukt?

Noch nicht. Die Pflichten gelten für Produkte mit einer harmonisierten technischen Spezifikation oder einer Europäischen Technischen Bewertung. Die neue Verordnung ersetzt die alten Normen Familie für Familie. Der Arbeitsplan der Kommission legt die Reihenfolge fest. Für viele Produkte kommt der Pass also mit der Spezifikation ihrer Produktfamilie. Spezifikationen nach der Verordnung von 2011 zählen dafür nicht. Den Anfang machen Zement, Baukalk und andere hydraulische Bindemittel. Ihre Normen sollen im vierten Quartal 2027 verbindlich werden. Für Schornsteine nennt der Plan 2028, ausser für freistehende. Für Fenster und Türen, Flachglas, Beton- und Spannstahl, Wärmedämmstoffe und tragende Holzbauprodukte nennt er 2029. Betonfertigteile und tragende Metallbauteile wurden noch unter der alten Verordnung beauftragt. Alle diese Jahre nennt der Plan selbst indikativ.

Gilt die Passpflicht auch für Importeure?

Importeure haben eigene Pflichten. Sie dürfen nur Produkte in Verkehr bringen, die den Regeln entsprechen. In manchen Fällen . Das gilt, wenn sie unter eigenem Namen oder eigener Marke verkaufen. Es gilt auch, wenn sie den Verwendungszweck ändern oder andere Merkmale angeben. Baustoffe als Handelsmarke sind häufig. Das trifft also mehr Importeure, als viele erwarten. Regeln Sie den Datenfluss im Liefervertrag, bevor das erste Audit kommt. Mit einer Lieferantenanfrage in Transpareo liefert Ihr Produzent die Daten direkt in Ihren Produktpass.

Wir haben keine GTIN. Wie funktioniert die Kennung?

Das ist in dieser Branche der Normalfall. Verlangt sind und, wo es eine gibt, eine Chargen- oder Seriennummer. Eine GTIN gehört nicht dazu. Haben Sie eine GTIN, macht Transpareo daraus einen GS1 Digital Link. Haben Sie keine, vergibt Transpareo eine eigene eindeutige Kennung. Den QR-Code erzeugt Transpareo in beiden Fällen. Manche Produkte können selbst keinen Code tragen, etwa Gesteinskörnungen als Schüttgut. Dann steht der Code auf einem Etikett, auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren. Ein Pass darf auch mit mehreren Codes verbunden sein. Mehr dazu in Bauprodukte ohne GTIN - wie der DPP trotzdem funktioniert.

Unsere Zusammensetzung schwankt zwischen den Chargen. Kann der Pass das abbilden?

Ja, und er muss es. Zement, Beton und Gesteinskörnungen ändern sich von Lieferung zu Lieferung. Deshalb verlangt die Verordnung neben dem Kenncode . In Transpareo veröffentlichen Sie den Pass je Produkt, Charge oder Stück. Der QR-Code auf dem Lieferschein führt dann zur Zusammensetzung genau dieser Charge. Erst das macht ein späteres Rückbau-Audit möglich.

Ist der Pass nur die Leistungserklärung in neuem Gewand?

Der Pass enthält die Leistungserklärung und noch mehr. Die Verordnung . An erster Stelle steht die Leistungs- und Konformitätserklärung. Dazu kommen die Produkt- und Sicherheitsinformationen, die technische Dokumentation, die Kennzeichnung und die eindeutigen Kennungen. Die Erklärung ist der Kern. Der Pass hält sie strukturiert und maschinenlesbar, mit Regeln dafür, wer was lesen darf.

Müssen wir eine EPD nach EN 15804 erstellen?

Die Verordnung verlangt keine EPD. Sie arbeitet mit einer festen Liste von Umweltmerkmalen über den Lebenszyklus. Berechnet werden sie . Die Norm EN 15804 erwähnt die Verordnung . Dort ist sie eine Quelle für diese Software, mit dem Zusatz «oder künftigen anwendbaren Normen». Halten Sie schon eine EPD, decken ihre Daten das meiste ab. Viele Hersteller pflegen ihre Werte bei einem Programmbetreiber oder in einer nationalen Baustoffdatenbank. Diese Daten sind der praktische Ausgangspunkt. Einige Jahre lang stehen dieselben Werte an drei Orten, in der EPD, in der Erklärung und im Pass. Fehlen eigene Daten, greifen europäische Hintergrunddaten. Die Kommission legt sie bewusst vorsichtig an. Wer eigene Daten mitbringt, erklärt die Werte des eigenen Werks. In Transpareo steht die EPD als eigenes Feld neben den Werten.

Ist das derselbe Pass wie der nach der Ökodesign-Verordnung?

Der Baupass ist ein eigenes System, das bewusst auf dem allgemeinen Produktpass aufbaut. Er muss sein. Auch deren Regeln zu Kennungen, Register und Webportal gelten für Bauprodukte. Der Rechtsakt für Bauprodukte darf davon abweichen. Wer schon Produktpässe für eine andere Produktgruppe führt, passt sie also an. In Transpareo führen Sie die Pässe aller Produktgruppen auf einer Plattform.

Was können wir für das EU-Register heute schon vorbereiten?

Die Identitätsprüfung Ihres Unternehmens. Nur kann einen Pass ins Register eintragen. Wer bei Bauprodukten einträgt, legt deren Rechtsakt fest. Ein Unternehmen in der EU weist sich mit einem qualifizierten elektronischen Siegel aus. Eine qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung genügt ebenfalls. Die Identitätsprüfung gilt höchstens drei Jahre. Sie endet früher, wenn das Siegel oder die Bescheinigung abläuft. Danach wird sie wiederholt. Das Register läuft seit dem 20. Juli 2026 und bietet eine Testumgebung. Beim Eintrag prüft es die Datenstruktur und die Ebene des Passes, also Modell, Charge oder Stück. Ob die Werte stimmen, prüft weiterhin die Marktüberwachung. Heute nimmt Ihr Unternehmen den Eintrag vor. Ein Dienstleister kann das noch nicht für Sie tun. Wir gehen davon aus, dass sich das ändert. Transpareo prüft jeden Pass vor der Veröffentlichung und bereitet die Angaben für den Eintrag vor.

Wie passt das mit BIM zusammen?

Die Verordnung nennt Building Information Modelling (BIM) ausdrücklich. Das Passsystem darf . Die Einzelheiten legt der Rechtsakt für Bauprodukte fest. Praktisch müssen Ihre Produktdaten den Pass strukturiert verlassen. Ein Planungsmodell muss sie aufnehmen können, ein PDF genügt dafür nicht. Naheliegend ist, dass das Modell je Bauteil die Kennung des Passes speichert. Die übrigen Werte ruft es über diese Kennung ab, wenn eine Berechnung sie braucht. Gebraucht werden sie bald. Ab 2028 verlangt die EU-Gebäuderichtlinie für grosse Neubauten . Der Arbeitsplan der Kommission sieht den Pass als Stütze dafür, für digitale Gebäudelogbücher und für BIM. Transpareo stellt jeden Pass maschinenlesbar unter einer festen Adresse bereit.

Verlangen öffentliche Auftraggeber einen Produktpass?

Heute schreibt kein Vergaberecht einen Produktpass vor. Die Werte im Pass zählen in Ausschreibungen aber immer öfter. Bei Aufträgen über Netto-Null-Technologien . 2026 hat die Kommission zwei Vorschläge vorgelegt. Öffentlich gekaufter Stahl, Zement und Aluminium soll CO2-Anforderungen erfüllen. Die Qualität soll in jeder Vergabe mindestens 30 Prozent zählen. In der Schweiz bewerten die SBB den CO2-Fussabdruck von Schienen mit 25 Prozent. Ein veröffentlichter Pass in Transpareo zeigt die öffentlichen Werte unter einer festen Adresse. Ein Angebot kann sie als Link oder QR-Code mitgeben.

Wie lange muss ein Baupass verfügbar bleiben?

Die genaue Dauer legt der Rechtsakt für Bauprodukte fest. Den Rahmen setzt die Verordnung schon. Das Passsystem muss 25 Jahre nach dem letzten Produkt eines Typs erreichbar sein. Das Unternehmen stellt den Pass bereit. Der Pass muss . Dafür sieht die Verordnung ein Back-up-System bei den Anbietern vor. Die Einzelheiten folgen im Rechtsakt. Gebäude überdauern ihre Lieferanten. Fragen Sie deshalb jeden Anbieter, was nach einer Kündigung mit Ihren Pässen geschieht. Bei Transpareo bleiben sie über eine feste Adresse erreichbar. Unsere Anbieter-Checkliste nennt weitere Fragen, die sich lohnen.

Offizielle Dokumente

Rechtsquellen für das Bauwesen zum Nachlesen: was jedes Dokument ist und wann Sie es brauchen.

Bereit für den Pass Ihrer Bauprodukte?

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