Stellen Sie sich eine Prüfung im Jahr 2029 vor. Ein Kunde lässt Ihre Lieferkette auditieren, und der Prüfer fragt, nach welchem Text Ihr Produktpass gebaut wurde. Die brauchbare Antwort ist eine, die sich seither nicht geändert hat: dieselbe Norm, dieselbe Fassung, dieselbe Prüfung wie damals.
Bis vor kurzem gab es diese Antwort nicht. Wer einen Pass baute, baute gegen Entwürfe, und jede neue Fassung konnte das Ziel verschieben. Seit Juli 2026 steht der Text fest.
Dieser Artikel erklärt, was das für Sie bedeutet, welche der acht Normen fest sind und was jede einzelne verlangt. Und er zeigt Norm für Norm, wie Transpareo sie heute erfüllt.
Was «harmonisiert» heisst
Am 15. Juli 2026 hat die EU die ersten sechs Normen für den Digitalen Produktpass im Amtsblatt zitiert, mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736. Seither sind sie harmonisiert. Das Wort klingt technisch und bedeutet zwei einfache Dinge.
Erstens: Der Text bewegt sich nicht mehr. Eine Lückenprüfung von heute gilt auch nächstes Jahr noch.
Zweitens: Wer die Normen erfüllt, gilt als regelkonform mit den Artikeln 10 und 11 der ESPR, der Verordnung hinter dem Produktpass, und muss es nicht selbst beweisen. Sie dürfen die Artikel auch anders erfüllen, tragen dann aber die Beweislast.
Der Text steht fest, und wer ihn erfüllt, gilt als regelkonform.
Damit zählt für Sie nur eine Frage: Erfüllt die Plattform, der Sie Ihre Pässe anvertrauen, diese Normen schon heute? Unsere tut es. Hier ist der Nachweis, Norm für Norm.
Kennungen und Datenträger: EN 18219 und EN 18220
EN 18219 (eindeutige Kennungen). Jeder Pass trägt eine dauerhafte Kennung, die keinem Server gehört, und eine Produktkennung als GS1 Digital Link, die jeder Scanner findet; der verantwortliche Hersteller steht als LEI oder GLN darin. Eine Kennung, die auch dann noch gilt, wenn eine Domain oder ein Anbieter verschwindet.
EN 18220 (Datenträger). Der QR-Code auf dem Produkt öffnet sich in jedem Browser, ohne App, ohne Zusatzsoftware. Was die Norm für den Datenträger verlangt, ist bereits gelebte Praxis.
Speicherung und Austausch: EN 18221 und EN 18216
EN 18221 (Speicherung und Archivierung). Jede veröffentlichte Version wird eingefroren, signiert und in einem Archiv abgelegt, in dem sich nichts mehr ändern lässt und das auf lange Aufbewahrung ausgelegt ist. Jede Version ist per Fingerabdruck an ihre Vorgängerin gekettet, sodass eine fehlende oder veränderte Fassung sofort auffällt.
EN 18216 (Datenaustausch). Wir liefern das Datenformat, das die Norm vorsieht, über gewöhnliche Web-Protokolle. Kein Sonderformat, keine eigene Hülle.
Datenmodell und Schnittstellen: EN 18223 und EN 18222
EN 18223 (Datenmodell). Hier liegt unsere grösste Stärke. Unser Datenmodell ist offen aufgebaut und trägt für jede Verordnung ihr eigenes Wörterbuch nebeneinander, genau das, was die Einleitung der Norm verlangt. Jedes Element beschreibt sich selbst, mit Verweis auf Eigenschaft, Wörterbuch und Datentyp. Wir haben es vor dem Start Klausel für Klausel gegen EN 18223 abgebildet; die Norm ist für uns ein Ausgabeformat, kein Neubau. Wie das im Detail aussieht, zeigt EN 18223: Warum aus drei Zeilen zwanzig werden.
EN 18222 (Schnittstellen). Einen Pass per Kennung oder per Produktkennung lesen, Pässe anlegen, einzeln oder im Stapel zu Tausenden, jede Version gezielt abrufen: Die Schnittstellen, die die Norm für den Betrieb eines Passes vorsieht, sind Teil der Plattform. Ihre Systeme lesen und schreiben Pässe so, wie es die Norm beschreibt.
Die beiden, die noch kommen: EN 18246 und EN 18239
Zwei Normen sind noch nicht zitiert, die zu Vertrauen und Sicherheit. Auch sie erfüllen wir bereits.
EN 18246 (Echtheit und Unversehrtheit). Jeder Pass ist signiert und prüft sich im Browser des Betrachters selbst, offline, gegen einen öffentlichen Schlüssel. Ob die Daten unversehrt sind und von wem sie stammen, sieht der Leser ohne Rückruf an uns, und der Aussteller kann seine Signatur nicht abstreiten. Ein unveränderbares Archiv sichert die Historie. Genau das verlangt die Norm. Wie die Signaturen funktionieren, steht in Signaturen und Zertifikate im DPP.
EN 18239 (Zugriffsrechte und Vertraulichkeit). Vier Zugriffsstufen, öffentlich, auf Anfrage, berechtigtes Interesse, Behörden, bilden schon heute genau die Adressaten ab, die die Batterieverordnung in Artikel 77(2) nennt. Jeder Kunde ist von den anderen getrennt, Behörden erhalten einen eigenen, geprüften Kanal.
Und weil unsere Vertrauensschicht von Anfang an sauber gekapselt ist, gleichen wir die letzten Feinheiten dieser beiden Normen in Tagen ab, sobald sie zitiert sind, ohne Umbau.
Wo wir stehen
Das ist die Antwort, die zählt: Das Ziel steht fest, und unsere Plattform trifft es. Wir haben eng an diesem beweglichen Ziel mitentwickelt, solange es sich noch bewegte, und jetzt, wo es feststeht, bleibt für uns praktisch nichts zu ändern. Die sechs harmonisierten Normen erfüllen wir heute, die beiden folgenden sind eingebaut.
Wer jetzt beginnt, baut nicht länger gegen einen beweglichen Entwurf, sondern auf ein festes Ziel, und auf eine Plattform, die die Normen für ihn trägt.
Welche Frist für Ihr Produkt gilt, hängt von der Vorschrift Ihrer Branche ab; je Branche führt das unser Branchen-Nachschlagewerk, für Batterien im Detail der ESPR-Zeitplan 2027. Die Normen sind bereit. Wir auch.
Fragen zu diesem Beitrag
Sind die sechs Normen verpflichtend?
Nein. Eine harmonisierte Norm ist ein Weg zur Regelkonformität, keine eigene Pflicht. Wer sie erfüllt, gilt als konform mit den Artikeln 10 und 11 der ESPR, darf die Konformität aber auch anders belegen. Verbindlich geworden ist am 15. Juli 2026 der Text selbst. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 zitiert die sechs Normen, und damit bewegt sich das Ziel nicht mehr, gegen das Sie bauen.
Was bringt es uns praktisch, dass wir als regelkonform gelten?
Es dreht die Beweislast um. Ohne die Normen müssen Sie einer Marktüberwachungsbehörde aus eigener Kraft zeigen, dass Kennung, Datenträger, Speicherung und Schnittstellen die Artikel 10 und 11 erfüllen. Mit ihnen genügt der Verweis auf die Norm, solange niemand das Gegenteil belegt. Das zählt genau dann am meisten, wenn es am wenigsten passt, in einer Prüfung, Jahre nachdem die Person, die den Pass entworfen hat, das Unternehmen verlassen hat.
Müssen wir die Normen kaufen und lesen?
Sie müssen wissen, was sie verlangen; ob Sie sie kaufen, ist eine andere Frage. Die sechs decken Kennungen (EN 18219), Datenträger (EN 18220), Speicherung und Archivierung (EN 18221), Datenaustausch (EN 18216), Datenmodell (EN 18223) und Schnittstellen (EN 18222) ab, durchweg Dinge, die die Plattform umsetzt, auf der Ihre Pässe liegen, und nicht Felder, die Sie je Produkt ausfüllen. Bauen Sie den Passspeicher selbst, lesen Sie sie. Bauen Sie ihn nicht selbst, lassen Sie sich stattdessen die klauselweise Abbildung Ihres Anbieters zeigen.
Wann kommen die beiden ausstehenden Normen?
EN 18246 zu Echtheit und Unversehrtheit und EN 18239 zu Zugriffsrechten und Vertraulichkeit sind noch nicht zitiert. Wer sie erfüllt, gilt also noch nicht automatisch als regelkonform. Sie schon jetzt zu erfüllen, steht Ihnen frei, mit signierten Pässen, die sich gegen einen öffentlichen Schlüssel selbst prüfen, einer unveränderbaren Historie und Zugriffsstufen, die den in Artikel 77(2) der Batterieverordnung genannten Adressaten entsprechen. Transpareo setzt beide heute um, ihre Zitierung wird hier deshalb kein Umbau.
Müssen Pässe, die vor der Zitierung veröffentlicht wurden, neu ausgestellt werden?
Nein. Die Zitierung hat den Status des Textes verändert, nicht die Anforderungen der Artikel 10 und 11. Ein Pass, der sie vorher erfüllt hat, erfüllt sie weiterhin. Was sich ändert, ist die Planbarkeit. Eine Lückenprüfung von heute bleibt gültig, statt mit der nächsten Entwurfsfassung zu verfallen. Zeigt sich doch eine Lücke, ist die Korrektur eine neue signierte Version, und die frühere bleibt abrufbar.
Heisst Normkonformität, dass wir für das EU-Register bereit sind?
Beides überschneidet sich, es sind aber verschiedene Pflichten. Die Normen regeln, wie der Pass identifiziert, gespeichert, ausgetauscht und gelesen wird; das Register verlangt, dass Sie das Bestehen des Passes eintragen, unter einer über eIDAS verifizierten Identität, und den Eintrag zehn Jahre führen. Heute nimmt Ihr Unternehmen den Eintrag selbst vor. Das Register sieht für Dienstleister noch keinen Zugang vor. Die Normarbeit ist das, was den Eintrag kurz macht, weil Kennung, Adresse und Fingerabdruck dann bereits existieren.
Wie prüfen wir die Aussage eines Anbieters?
Lassen Sie sich die Abbildung zeigen, Klausel für Klausel, und dazu die Belege, die Kennung, die ein Pass trägt, eine signierte Version, die sich ohne Rückfrage beim Anbieter prüfen lässt, das Archiv mit den früheren Versionen und die Schnittstelle, die einen Pass über seine Kennung liest. Wer «die Normen unterstützt», aber keine Klausel nennen kann, sagt einen Marketingsatz. Unsere Abbildung steht Norm für Norm in diesem Beitrag, und jeder Transpareo-Pass lässt sich mit der quelloffenen Transpareo Time Machine unabhängig prüfen.




