Vertraulichkeitserklärung
Für den Zugang zum Leistungs- und Funktionskatalog und zu weiteren vertraulichen Informationen der Transpareo AG. Diese Erklärung liegt in mehreren Sprachen vor. Rechtlich massgebend ist die deutsche Fassung; jede andere Sprachfassung ist eine Übersetzung.
Parteien
Transpareo AG, mit Sitz in Zug, Schweiz (nachfolgend «Transpareo»)
und
das Unternehmen, für das diese Erklärung über die Transpareo-Plattform angenommen wird, vertreten durch die Person, die sie annimmt (nachfolgend «Empfänger»). Name, Unternehmen und E-Mail-Adresse hält die Annahme fest.
1 · Zweck
Der Empfänger prüft den Einsatz der Transpareo-Plattform für Digitale Produktpässe oder eine andere Zusammenarbeit mit Transpareo (nachfolgend «Zweck»). Zu diesem Zweck erhält er Zugang zu Informationen, die Transpareo als vertraulich behandelt. Diese Erklärung regelt, wie der Empfänger mit diesen Informationen umgeht.
2 · Vertrauliche Informationen
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die Transpareo dem Empfänger im Zusammenhang mit dem Zweck zugänglich macht, unabhängig von Form und Datenträger: schriftlich, elektronisch, mündlich, in Präsentationen, Demonstrationen oder über die Transpareo-Plattform. Dazu gehören insbesondere:
- a) die vollständige Fassung des Leistungs- und Funktionskatalogs sowie alle Einträge, die als «Vertraulich» gekennzeichnet sind;
- b) Angaben zu Architektur, Infrastruktur, Hosting, Sicherheitsmassnahmen, Leistungskennzahlen und Service-Levels;
- c) Produkt-Roadmap, Entwicklungsvorhaben und nicht veröffentlichte Funktionen;
- d) Preise, Konditionen und Angebote, soweit sie nicht öffentlich publiziert sind;
- e) Zugangsdaten, Demo-Zugänge und persönliche Links zu vertraulichen Inhalten.
3 · Ausnahmen
Diese Erklärung gilt nicht für Informationen, die der Empfänger nachweislich
- a) bereits kannte, bevor Transpareo sie ihm zugänglich gemacht hat;
- b) ohne Verletzung dieser Erklärung öffentlich bekannt sind oder werden;
- c) rechtmässig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten hat;
- d) unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat.
Muss der Empfänger vertrauliche Informationen aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenlegen, informiert er Transpareo, soweit rechtlich zulässig, vorgängig und legt nur den verlangten Teil offen.
4 · Pflichten des Empfängers
Der Empfänger verpflichtet sich,
- a) vertrauliche Informationen geheim zu halten und sie mindestens mit der Sorgfalt zu schützen, die er für eigene vertrauliche Informationen anwendet, jedenfalls aber mit angemessener Sorgfalt;
- b) vertrauliche Informationen ausschliesslich für den Zweck zu verwenden;
- c) sie nur Mitarbeitenden und Beratern zugänglich zu machen, die sie für den Zweck benötigen und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind; der Empfänger steht für deren Einhaltung ein;
- d) persönliche Zugangsdaten und Links nicht weiterzugeben;
- e) vertrauliche Informationen nicht in öffentlich zugängliche Dienste einzugeben, insbesondere nicht in KI-Dienste, deren Anbieter Eingaben weiterverwenden dürfen;
- f) Kopien nur anzufertigen, soweit der Zweck es erfordert, und Hinweise auf die Vertraulichkeit nicht zu entfernen;
- g) die Transpareo-Plattform, ihre Software und Schnittstellen nicht zu dekompilieren, zu analysieren oder nachzubauen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
5 · Keine Rechte, keine Gewähr
Mit dem Zugang zu vertraulichen Informationen werden dem Empfänger keine Eigentums-, Lizenz- oder sonstigen Rechte eingeräumt. Keine Partei ist verpflichtet, einen weiteren Vertrag abzuschliessen.
Die Transpareo-Plattform wird laufend weiterentwickelt. Die vertraulichen Informationen, insbesondere die Angaben im Leistungs- und Funktionskatalog, geben den Stand zum jeweiligen Datum wieder und stellen weder zugesicherte Eigenschaften noch eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit oder einen bestimmten Leistungsumfang dar. Verbindlich ist allein, was in einem Vertrag schriftlich vereinbart wird.
6 · Rückgabe und Löschung
Auf Verlangen von Transpareo, spätestens aber wenn der Zweck entfällt, gibt der Empfänger vertrauliche Informationen zurück oder löscht sie und bestätigt dies auf Anfrage schriftlich. Ausgenommen sind Kopien, die der Empfänger aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder in automatischen Datensicherungen behalten muss; für sie gilt diese Erklärung weiter.
7 · Dauer
Diese Erklärung tritt mit der Unterzeichnung oder der elektronischen Annahme in Kraft. Die Pflichten gelten während fünf Jahren nach der letzten Offenlegung vertraulicher Informationen; für Geschäftsgeheimnisse gelten sie, solange diese geheim sind.
8 · Verletzung
Verletzt der Empfänger diese Erklärung, haftet er Transpareo für den daraus entstehenden Schaden. Transpareo kann zudem vorsorgliche Massnahmen beantragen, um eine drohende oder andauernde Verletzung zu verhindern.
9 · Datenschutz und Protokollierung
Transpareo bearbeitet die Angaben des Empfängers und seiner Mitarbeitenden, um den Zugang zu gewähren und die Einhaltung dieser Erklärung nachweisen zu können. Dazu protokolliert Transpareo die Annahme dieser Erklärung (Name, Unternehmen, Zeitpunkt, Version) sowie die Zugriffe auf vertrauliche Inhalte. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, der DSGVO; die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es dieser Zweck erfordert.
10 · Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Erklärung bedürfen der Schriftform oder einer von beiden Parteien bestätigten elektronischen Form. Die elektronische Annahme über die Transpareo-Plattform ist der Unterzeichnung gleichgestellt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Diese Erklärung untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug.
Version 1.0 · 26. September 2026