Was diese Checkliste abdeckt

Art dieser Checkliste. Diese Liste folgt dem Verordnungstext: Die Datenpunkte sind geltendes Recht, keine Prognose.

Diese Checkliste ist Teil unseres Nachschlagewerks zum digitalen Produktpass für Batterien, das Zeitplan, Rollen, Pflichtdaten und amtliche Dokumente für die gesamte Branche abdeckt; diese Seite engt das auf die Batterien ein, die keinen Pass brauchen.

Gerätebatterien und Starterbatterien für Fahrzeuge (SLI) brauchen keinen Batteriepass. Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 lässt sie deshalb nicht in Ruhe: Ab dem 18. Februar 2027 trägt auch jede dieser Batterien einen QR-Code, und Kennzeichnung, Entnehmbarkeit, Rezyklatanteile und Sorgfaltspflichten kommen in Stufen. Diese Checkliste führt, was für Sie gilt, wenn Sie solche Batterien oder Produkte mit solchen Batterien in der EU in Verkehr bringen: die Pflichten, das, was der QR-Code liefern muss, die Fristen als Zeitleiste und die amtlichen Dokumente, am Ende unter Quellen verlinkt. Die ganze Liste steht unten auch als PDF zum Herunterladen bereit.

Die Artikel sind die der Verordnung.

Welche Batterie haben Sie?

Haken Sie den Typ ab, der Ihre Batterie beschreibt, und wie Sie sie auf den Markt bringen. Beide Typen teilen die meisten Pflichten unten; der Inhalt des QR-Codes und die Regeln zum Rezyklat unterscheiden sich. Die Artikel in Klammern verweisen auf die Verordnung (EU) 2023/1542.

  • Gerätebatterie: versiegelt, bis 5 kg, weder EV-, LMT-, SLI- noch Industriebatterie; dazu zählen Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch wie AA, AAA, C, D und 9 V (Art. 3).
  • SLI-Batterie: für Anlassen, Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen bestimmt, auch als Hilfs- oder Reservebatterie (Art. 3).
  • Sie bringen die Batterie selbst in Verkehr oder ein Produkt, in das sie eingebaut ist: Beides löst Pflichten aus, teils verschiedene.

Ihre Pflichten

Alles, was die Verordnung (EU) 2023/1542 von dem verlangt, der Geräte- oder SLI-Batterien in Verkehr bringt, ohne Pass. Haken Sie ab, was steht; jeder Punkt nennt seinen Artikel, und die Fristen weiter unten sagen, ab wann er gilt.

  • Stoffbeschränkungen einhalten: Quecksilber höchstens 0,0005 Prozent, Cadmium in Gerätebatterien höchstens 0,002 Prozent, Blei in Gerätebatterien höchstens 0,01 Prozent (Art. 6, Anhang I).
  • Sammelsymbol anbringen, seit dem 18. August 2025 auf jeder Batterie, mit dem Cd- oder Pb-Symbol darunter, wenn die Grenzwerte überschritten sind (Art. 13 Abs. 4 und 5).
  • Etikett mit den allgemeinen Angaben anbringen, ab dem 18. August 2026 (Art. 13 Abs. 1).
  • Kapazität auf dem Etikett angeben: wiederaufladbare Gerätebatterien und SLI-Batterien, ab dem 18. August 2026 (Art. 13 Abs. 2).
  • Mindestdauer bei typischer Anwendung und den Hinweis «nicht wiederaufladbar» aufdrucken: nicht wiederaufladbare Gerätebatterien, ab dem 18. August 2026 (Art. 13 Abs. 3).
  • QR-Code sichtbar, lesbar und dauerhaft aufdrucken oder eingravieren, ab dem 18. Februar 2027; er führt zu Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, Sorgfaltsbericht und Entsorgungshinweisen (Art. 13 Abs. 6 Bst. b und Abs. 7).
  • Rezyklatanteile über den QR-Code ausweisen: bei SLI-Batterien die aus Abfall zurückgewonnenen Anteile von Kobalt, Blei, Lithium und Nickel (Art. 13 Abs. 6 Bst. c).
  • Gerätebatterien durch Endnutzer entnehmbar und austauschbar bauen, wenn Sie Produkte mit eingebauten Batterien in Verkehr bringen, ab dem 18. Februar 2027; Anleitung dauerhaft online, Ersatzbatterien fünf Jahre nach dem letzten Gerät, keine Sperre per Software (Art. 11).
  • Mindestwerte für elektrochemische Leistung und Haltbarkeit einhalten: Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch ausser Knopfzellen, ab dem 18. August 2028 oder 24 Monate nach dem delegierten Rechtsakt (Art. 9, Anhang III).
  • Rezyklatanteile je Modell, Jahr und Werk dokumentieren: SLI-Batterien ab dem 18. August 2028 oder 24 Monate nach dem Rechtsakt zur Methode; Mindestquoten ab 2031 und 2036 (Art. 8).
  • Konformitätsbewertung durchführen, EU-Konformitätserklärung ausstellen, CE-Kennzeichnung anbringen (Art. 17 bis 20).
  • Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einrichten, prüfen lassen und darüber berichten, ab dem 18. August 2027; gilt ab 40 Millionen Euro Nettoumsatz (Art. 47 bis 52).
  • Als Hersteller im Sinne der Herstellerverantwortung registrieren und die Sammelziele erreichen: Gerätebatterien 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030 (Art. 55 ff.).

Was der QR-Code liefern muss

Der Code auf einer Geräte- oder SLI-Batterie muss zu diesen Informationen führen, vollständig, aktuell und richtig:

  • Die Angaben des Etiketts: allgemeine Angaben, Kapazität oder Mindestdauer, Sammelsymbol, Cd- oder Pb-Symbol (Art. 13 Abs. 1 bis 5)
  • Die EU-Konformitätserklärung (Art. 18)
  • Der Bericht zur Sorgfaltspflicht, sobald er verlangt ist (Art. 52 Abs. 3)
  • Die Informationen zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien: Rolle der Endnutzer bei der Sammlung, Sammelsysteme, Gefahren durch falsche Entsorgung, Bedeutung der Symbole (Art. 74 Abs. 1 Bst. a bis f)
  • Bei SLI-Batterien die Rezyklatanteile nach Artikel 8

Zum Mitnehmen

Diese Checkliste als PDF

Zum Ausdrucken, Abhaken im Team und Mitnehmen ins nächste Lieferantengespräch. Die Datei verweist auf diese Seite, damit Sie jederzeit die aktuelle Fassung finden.

Fristen

Die Termine, die für Geräte- und SLI-Batterien zählen, aus den Geltungsartikeln der Verordnung. Die späteren hängen an delegierten Rechtsakten, die die Kommission noch nicht erlassen hat, und sind als solche gekennzeichnet.

  1. 18. Februar 2024
    Die Verordnung gilt

    Ab diesem Tag gelten die meisten Vorschriften der Batterieverordnung (Art. 96). Alles Weitere baut darauf auf; seither in Verkehr gebrachte Batterien unterliegen ihren Konformitätsregeln.

  2. 18. August 2024
    Bleigrenzwert für Gerätebatterien

    Gerätebatterien dürfen höchstens 0,01 Gewichtsprozent Blei enthalten (Anhang I); Knopfzellen aus Zink-Luft sind bis zum 18. August 2028 ausgenommen. Bereits fällig; prüfen Sie Ihre Zellspezifikationen.

  3. 18. August 2025
    Sammelsymbol

    Jede Batterie trägt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, darunter das Cd- oder Pb-Symbol, wenn die Grenzwerte überschritten sind (Art. 13 Abs. 4 und 5). Bereits fällig; prüfen Sie Ihr heutiges Etikett.

  4. 18. August 2026
    Etikett mit Angaben, Kapazität oder Mindestdauer

    Jede Batterie trägt ein Etikett mit den allgemeinen Angaben aus Anhang VI; wiederaufladbare Geräte- und SLI-Batterien geben zusätzlich ihre Kapazität an, nicht wiederaufladbare ihre mittlere Mindestdauer und den Hinweis «nicht wiederaufladbar» (Art. 13 Abs. 1 bis 3). Verschiebt sich, falls der Durchführungsrechtsakt zum Format später kommt.

  5. 18. Februar 2027
    QR-Code und Entnehmbarkeit

    Ab diesem Tag trägt jede Batterie einen QR-Code, der zu ihrer Kennzeichnung, der Konformitätserklärung und den Entsorgungshinweisen führt (Art. 13 Abs. 6), und Produkte mit eingebauten Gerätebatterien müssen deren Entnahme und Austausch durch die Endnutzer zulassen (Art. 11).

  6. 18. August 2027
    Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

    Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz führen eine Strategie zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette, lassen sie prüfen und berichten darüber (Art. 47 ff.). Von 2025 verschoben durch Verordnung (EU) 2025/1561.

  7. 31. Dezember 2027
    Sammelziel 63 Prozent

    Hersteller von Gerätebatterien müssen 63 % dessen einsammeln, was sie in Verkehr bringen, über ihr System der Herstellerverantwortung (Art. 59).

  8. 18. August 2028
    Leistung, Haltbarkeit und Rezyklat

    Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch müssen die Mindestwerte für elektrochemische Leistung und Haltbarkeit aus Anhang III erreichen (Art. 9), und SLI-Batterien dokumentieren ihre zurückgewonnenen Anteile von Kobalt, Lithium, Nickel und Blei (Art. 8 Abs. 1); jeweils 24 Monate nach dem zugehörigen delegierten Rechtsakt, falls dieser später kommt.

  9. 31. Dezember 2030
    Sammelziel 73 Prozent und CO2-Prüfung

    Das Sammelziel für Gerätebatterien steigt auf 73 % (Art. 59), und die Kommission prüft, ob die CO2-Pflichten auf Gerätebatterien ausgeweitet werden (Art. 7 Abs. 4).

  10. 18. August 2031
    Erste Rezyklatquoten für SLI-Batterien

    Die Aktivmaterialien von SLI-Batterien müssen mindestens 16 % zurückgewonnenes Kobalt, 85 % Blei, 6 % Lithium und 6 % Nickel enthalten (Art. 8 Abs. 2). Eine Beschaffungsfrage für die Verträge, die Sie 2029 unterschreiben.

  11. 18. August 2036
    Höhere Rezyklatquoten für SLI-Batterien

    Die Quoten steigen auf 26 % Kobalt, 85 % Blei, 12 % Lithium und 15 % Nickel (Art. 8 Abs. 3).

Quellen

Die Dokumente, aus denen diese Checkliste stammt, und wofür jedes von ihnen gut ist.

Dokument Wozu
Verordnung (EU) 2023/1542 Der Verordnungstext: Art. 6 und Anhang I zu den Stoffen, Art. 9 zur Leistung, Art. 11 zur Entnehmbarkeit, Art. 13 zu Etikett und QR-Code, Art. 8 zum Rezyklat.
Verordnung (EU) 2025/1561 Die Verschiebung der Sorgfaltspflichten auf den 18. August 2027.
Kommissionsseite zur Batterieverordnung Überblick, Fragen und Antworten und die laufenden Rechtsakte.

So bereiten Sie sich vor

Fünf Schritte in der Reihenfolge, in der sie sich auszahlen, vom Etikett, das Sie schon drucken, bis zum Pass, den Sie freiwillig anbieten können.

  1. Etikett und Symbole prüfen: Vergleichen Sie Ihre heutige Kennzeichnung mit Artikel 13. Das Sammelsymbol ist seit 2025 Pflicht, Kapazität oder Mindestdauer kommen 2026.
  2. QR-Code planen: Legen Sie fest, wo der Code auf Batterie oder Verpackung sitzt und wohin er führt. Er muss über die gesamte Lebensdauer lesbar bleiben und darf nicht an einen Dienst gebunden sein, der verschwinden kann.
  3. Entnehmbarkeit prüfen: Wenn Sie Geräte mit eingebauten Batterien verkaufen, klären Sie mit der Entwicklung, ob Endnutzer die Batterie mit handelsüblichem Werkzeug wechseln können, und ob Ersatzbatterien fünf Jahre lieferbar bleiben.
  4. Freiwilligen Pass erwägen: Der QR-Code muss ohnehin zu Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Entsorgungshinweisen führen. Ein Produktpass liefert genau das, in jeder Amtssprache, und ist bereit, falls die Kommission die Pflichten ausweitet. Registrieren Sie sich kostenlos und legen Sie ein Modell an.
  5. Rezyklat und Sorgfalt terminieren: Bei SLI-Batterien liegen die Rezyklatanteile bei den Zellherstellern; nehmen Sie sie in die Einkaufsverträge. Ab 40 Millionen Euro Umsatz kommen 2027 die Sorgfaltspflichten.

Der QR-Code ist ohnehin Pflicht

Starten Sie kostenlos und legen Sie hinter den QR-Code einen freiwilligen Produktpass, der Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Entsorgungshinweise in jeder Sprache ausliefert.