Am 15. Juli 2026 hat die EU die ersten sechs Normen für den Digitalen Produktpass (DPP) im Amtsblatt zitiert. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 sind sie harmonisiert: Wer sie erfüllt, gilt als konform mit den Artikeln 10 und 11 der ESPR.
Die eigentliche Änderung steckt in diesem einen Punkt: Harmonisierung heisst, dass sich das Ziel nicht mehr bewegt. Bis zur Zitierung baute jeder gegen einen Entwurf, den die nächste Fassung verschieben konnte. Jetzt steht der Referenztext fest - eine Lückenanalyse von heute gilt auch nächstes Jahr noch.
Damit zählt für Sie nur eine Frage: Erfüllt die Plattform, der Sie Ihre Pässe anvertrauen, diese Normen schon heute? Unsere tut es. Hier ist der Nachweis, Norm für Norm.
Kennungen und Datenträger: EN 18219 und EN 18220
EN 18219 (eindeutige Kennungen). Jeder Pass trägt eine dauerhafte, serverunabhängige Kennung (urn:uuid) und eine auflösbare Produktkennung als GS1 Digital Link; der verantwortliche Wirtschaftsakteur steht als LEI oder GLN darin. Eine Kennung, die auch dann noch gilt, wenn eine Domain oder ein Anbieter verschwindet.
EN 18220 (Datenträger). Der QR-Code auf dem Produkt löst in jedem Browser auf - ohne App, ohne Zusatzsoftware. Was die Norm für den Datenträger verlangt, ist bereits gelebte Praxis.
Speicherung und Austausch: EN 18221 und EN 18216
EN 18221 (Speicherung und Archivierung). Jede veröffentlichte Version wird eingefroren, signiert und in einem revisionssicheren Archiv abgelegt, das auf Langzeit-Aufbewahrung ausgelegt ist. Jede Version ist per Hash an ihre Vorgängerin gekettet, sodass eine fehlende oder veränderte Fassung sofort auffällt.
EN 18216 (Datenaustausch). Wir liefern die von der Norm vorgesehene JSON-Serialisierung über gängige Web-Protokolle. Kein Sonderformat, keine proprietäre Hülle.
Datenmodell und Schnittstellen: EN 18223 und EN 18222
EN 18223 (System-Interoperabilität). Hier liegt unsere grösste Stärke. Unser Datenmodell ist horizontal und offen aufgebaut, mit parallelen Namensräumen pro Verordnung - genau das, was Klausel 0.3 der Norm verlangt. Jedes Element beschreibt sich selbst, mit Verweis auf Eigenschaft, Wörterbuch und Wertdatentyp. Wir haben es vor dem Start Klausel für Klausel gegen EN 18223 abgebildet; die Norm ist für uns ein Ausgabeformat, kein Neubau. Wie das im Detail aussieht, zeigen wir an der EN-18223-Formatierungsaufgabe.
EN 18222 (Schnittstellen). Einen Pass per Kennung oder per Produktkennung lesen, Pässe anlegen - einzeln oder im Stapel zu Tausenden -, jede Version gezielt abrufen: Die Schnittstellen, die die Norm für den Betrieb eines Passes vorsieht, sind Teil der Plattform. Ihre Systeme lesen und schreiben Pässe so, wie es die Norm beschreibt.
Die beiden, die noch kommen: EN 18246 und EN 18239
Zwei Normen sind noch nicht zitiert - die zu Vertrauen und Sicherheit. Auch sie erfüllen wir bereits.
EN 18246 (Authentizität und Integrität). Jeder Pass ist signiert und prüft sich im Browser des Betrachters selbst, offline, gegen einen öffentlichen Schlüssel - Integrität, Herkunft und Unabstreitbarkeit ohne Rückruf an uns. Ein revisionssicheres Archiv sichert die Historie. Genau das verlangt das Modul. Wie die Signaturen funktionieren, steht unter Signaturen und Zertifikate im DPP.
EN 18239 (Zugriffsrechte und Vertraulichkeit). Vier Zugriffsstufen - öffentlich, auf Anfrage, berechtigtes Interesse, Behörden - bilden schon heute genau die Adressaten ab, die die Batterieverordnung in Artikel 77(2) nennt. Jeder Mandant ist isoliert, Behörden erhalten einen eigenen, geprüften Kanal.
Und weil unsere Vertrauensschicht von Anfang an sauber gekapselt ist, gleichen wir die letzten Feinheiten dieser beiden Normen in Tagen ab, sobald sie zitiert sind - ohne Umbau.
Wo wir stehen
Das ist die Antwort, die zählt: Das Ziel steht fest, und unsere Plattform trifft es. Wir haben eng an diesem beweglichen Ziel mitentwickelt, solange es sich noch bewegte - und jetzt, wo es feststeht, bleibt für uns praktisch nichts zu ändern. Die sechs harmonisierten Normen erfüllen wir heute, die beiden folgenden sind eingebaut. Wer jetzt beginnt, baut nicht länger gegen einen beweglichen Entwurf, sondern auf ein festes Ziel - und auf eine Plattform, die die Normen für ihn trägt.
Welche Frist für Ihr Produkt gilt, hängt vom delegierten Rechtsakt Ihres Sektors ab; für Batterien haben wir das im ESPR-Zeitplan 2027 aufgeschlüsselt. Die Normen sind bereit. Wir auch.
