Kosmetik: 20 Jahre Produkttransparenz als Blaupause für DPPs

Kosmetik: 20 Jahre Produkttransparenz als Blaupause für DPPs

Was andere Branchen von Cosmetic Analysis lernen können - Erfahrungen aus fast zwei Jahrzehnten Inhaltsstoff-Transparenz.

Drehen Sie eine Shampooflasche um. Auf der Rückseite steht «Aqua, Glycerin, Parfum», und zwar mit genau diesen Wörtern, ob die Flasche in Seoul oder in Paris abgefüllt wurde. Diese Liste ist seit 2013 auf jeder Packung in der EU Pflicht, vollständig und in einer festen Reihenfolge. Die Kosmetikbranche lebt also seit über einem Jahrzehnt mit dem, was der Digitale Produktpass jetzt von allen anderen verlangt.

Dieser Artikel zeigt, was die Kosmetik dabei richtig gemacht hat, wo sie Lücken gelassen hat, und welche drei Dinge eine Branche übernehmen sollte, die ihren eigenen Pass gerade erst aufsetzt.

Warum Kosmetik früh dran war

Die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 schreibt seit Juli 2013 vor, dass jede Produktverpackung eine vollständige Inhaltsstoffliste trägt, geschrieben in der gemeinsamen Fachsprache INCI, der International Nomenclature of Cosmetic Ingredients. Das ist der erste «Produktpass auf Papier» der EU: gedruckt, in einem festen Wörterbuch, vollständig.

Über ein Jahrzehnt vor der ESPR. Die Branche hatte Zeit, Fehler zu machen. Die machen jetzt die anderen Branchen. Vermeidbar.

Was Kosmetik richtig gemacht hat

INCI als gemeinsame Sprache: Das INCI-Wörterbuch wird seit 30 Jahren gepflegt. «Aqua» steht auf jeder Flasche, egal ob hergestellt in Seoul oder Paris. Für den Weg zum Pass ist die Lektion: Einigen Sie sich auf Ihr Wörterbuch, bevor Sie über Datenmodelle reden.

Wer heute einen Textil-Pass aufsetzt, sollte sich überlegen: Welches ist mein INCI? Ist es EN ISO 2076 für Synthetikfasern? Ist es BS 8903 für die ethische Lieferkette?

Ohne gemeinsame Sprache ist jede technische Anbindung ein Übersetzungsprojekt.

Reihenfolge nach Konzentration: Inhaltsstofflisten sind absteigend nach Konzentration sortiert. Eine einfache Regel, die Endkonsumenten echte Information gibt: Bestandteile über 1 Prozent erscheinen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts, Bestandteile unter 1 Prozent dürfen danach in beliebiger Reihenfolge folgen (Art. 19 Abs. 1 Buchst. g). Das ist Transparenz, ohne ein Betriebsgeheimnis zu verraten.

Für den Pass übertragbar: Zeigen Sie Hauptkomponenten einzeln, kleine Zusätze in einem zusammengefassten Bereich. Niemand braucht die genaue Menge jedes Klebstoffzusatzes in einem Schuh.

Die Haftung liegt beim Hersteller oder Importeur: Artikel 4 der Kosmetikverordnung definiert eine «verantwortliche Person», eine natürliche oder juristische Person in der EU, die für die Konformität einsteht. Egal, wo das Produkt hergestellt wurde, es gibt genau eine EU-Adresse für Rückfragen und Haftungsansprüche.

Die ESPR übernimmt das Modell. Wer Produkte importiert, braucht einen Verantwortlichen mit Sitz in der EU. Wer das unterschätzt, kauft sich im schlimmsten Fall Zollprobleme ein.

Was Kosmetik falsch gemacht hat

Duft in einem Wort: Eine Riech- oder Aromastoffkomposition wird als «Parfum» oder «Aroma» genannt; einzeln zu nennen sind nur die Duftstoffallergene, die die Verordnung listet, seit der Verordnung (EU) 2023/1545 rund 80. Das ist transparent dafür, dass ein Duft enthalten ist, aber nicht dafür, was drin ist. Wer auf einen Stoff ausserhalb dieser Liste reagiert, findet ihn nicht in der Zutatenliste, auch wenn er im Parfüm steckt.

Die Lektion für andere Branchen: Sammelposten aus Kleinstmengen erzeugen blinde Flecken. Der Pass sollte Kleinstmengen nennen, auch wenn die Prozentangabe klein ist. Transparenz ist nicht nur Menge, sondern auch Identität.

Die Parfum-Lücke: Parfümkompositionen sind rechtlich ein einziger Bestandteil («Parfum»), obwohl sie aus Dutzenden Einzelstoffen bestehen. Über 80 Duftstoff-Allergene müssen nach der 2023 erweiterten EU-Liste separat genannt werden, alles andere nicht. Ein Betriebsgeheimnis, das ein blinder Fleck für die Gesundheit bleibt.

Der Pass darf diesen Weg nicht übernehmen. Wenn die Materialzusammensetzung verborgen bleibt, scheitert die Bewertung der Recyclingfähigkeit. Der Mittelweg: alle Bestandteile im Datenmodell vorhanden, Zugriff abgestuft (öffentlich: die Kategorie; Behörde: vollständig).

Rückverfolgung bis zum Rohstoff: Die Kosmetikverordnung verlangt keine Rückverfolgung bis zur Rohstoffquelle. Dem Eintrag «Palmitic Acid» ist es egal, ob die Palmkerne aus Sumatra oder einer nachhaltig zertifizierten Quelle stammen. Das ist in der Kosmetikbranche inzwischen als Lücke anerkannt, aber nie gesetzlich geschlossen worden.

Die ESPR schliesst diese Lücke. Herkunftsdaten sind Pflicht. Wer Transparenz nach Kosmetik-Vorbild plant, plant zu wenig.

Was wir in fast zwei Jahrzehnten gelernt haben

Cosmetic Analysis, die Vorgänger-Plattform, aus der Transpareo hervorgegangen ist, analysiert und bewertet seit 2008 Kosmetik-Rohstoffe. Dabei haben wir einige Dinge gelernt, die für Pass-Projekte wiederverwendbar sind.

Datenqualität ist nicht schwarz oder weiss. Ein Datensatz ist nicht «richtig» oder «falsch». Er ist vollständig zu 70 Prozent, aktuell zu 80 Prozent, geprüft zu 50 Prozent. Besser: Daten mit sichtbaren Qualitätsangaben. Dann weiss der Leser, was er dem Wert entnehmen kann.

Wer perfekte Daten abwartet, bevor er einen Pass veröffentlicht, veröffentlicht nie.

Übersetzung wächst nicht gleichmässig. Die ersten 5 EU-Sprachen sind Arbeit. Die nächsten 15 sind Fleissaufgabe. Wer wartet, bis die deutsche Fassung perfekt ist, bevor die niederländische startet, hat nach drei Jahren 27 halb fertige Sprachen und null vollständige. Paralleler Start, ein gemeinsames Fachwörterbuch, eine akzeptierte 85-Prozent-Lösung ist der schnellere Weg.

Regulierung ist der Anfang, nicht das Ende. Die Kosmetikverordnung beschreibt Pflichten. Die interessanten Angebote der Branche, Ökolabels, nachhaltig zertifizierte Produktlinien, ethische Beschaffungsketten, sind nach der Pflicht entstanden, auf ihrer Basis. Der Pass sollte so gedacht werden: Pflicht als Grundlage, Mehrwert obendrauf. Nicht umgekehrt.

Drei Dinge zum Mitnehmen

Wo Ihre Branche auf diesem Pfad steht, führt unser Branchen-Nachschlagewerk. Wenn sie ihn gerade betritt, klauen Sie drei Dinge von der Kosmetik:

  • Finden Sie Ihr INCI: Legen Sie jetzt fest, welche Fachsprache Sie als Grundlage anerkennen. Das erspart später pro System eine Übersetzung.
  • Speichern Sie einzeln, zeigen Sie gebündelt: Zeigen Sie Kleinstmengen zusammengefasst, aber speichern Sie sie einzeln. Wenn in 10 Jahren ein Allergen oder eine neue Vorschrift hinzukommt, haben Sie die Daten parat.
  • Machen Sie Herkunft transparent: Die Kosmetik hat es unterlassen und schleppt die Lücke seit 30 Jahren. Schliessen Sie sie von Anfang an.

Eine Nachbesserung in 5 Jahren kostet typischerweise zwei- bis dreimal so viel wie die einmalige saubere Aufsetzung.

Alles, was die Verordnung von Kosmetikherstellern verlangt, mit Zeitplan, Rollen, Pflichtdaten, amtlichen Quellen, steht in unserem Nachschlagewerk zum Digitalen Produktpass für Kosmetik.

Fragen zu diesem Beitrag

Ist ein Digitaler Produktpass für Kosmetik Pflicht?

Nein. Kein delegierter Rechtsakt der ESPR erfasst Kosmetik, und der erste Arbeitsplan vom 16. April 2025 führt sie nicht unter den vorrangigen Produktgruppen. Pflicht sind die älteren Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 - die Inhaltsstoffliste auf der Packung, die verantwortliche Person, die Produktinformationsdatei und die Notifizierung. Ein Pass ist der Ort, an dem diese Pflichten mit dem Telefon lesbar werden, keine neue Rechtspflicht. Alles, was die Verordnung verlangt, steht in unserem Nachschlagewerk zum Digitalen Produktpass für Kosmetik.

Darf die Inhaltsstoffliste hinter einen QR-Code wandern statt auf die Packung?

Nicht als Ersatz. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verlangt die Liste auf dem Behältnis oder der Verpackung, und die einzige Erleichterung steht in Art. 19 Abs. 2 - ist das praktisch unmöglich, wandert die Liste auf einen beigefügten Zettel, ein Etikett, eine Banderole, ein Anhängeschild oder eine Karte, auf die das Hand-und-Buch-Symbol verweist. Ein Pass trägt dieselbe Liste dorthin, wo sie tatsächlich lesbar ist, in voller Grösse, mit der Funktion jedes Stoffes, in jeder Marktsprache. Rechtlicher Träger bleibt die Packung.

Wer muss die verantwortliche Person sein, und kann mein Händler das übernehmen?

Die verantwortliche Person ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Union, die auf dem Etikett genannt wird (Art. 4 und Art. 19 Abs. 1 Buchst. a). Ein Importeur ist die verantwortliche Person, sofern er nicht schriftlich jemand anderen benennt (Art. 4 Abs. 5), und ein Händler übernimmt die Rolle nur, wenn er das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder es so verändert, dass die Konformität berührt wird (Art. 4 Abs. 6). Das ist eine echte Haftung und kein Briefkasten, klären Sie sie also vertraglich, bevor die erste Palette rollt.

Was hat sich bei den Duftstoff-Allergenen geändert, und bis wann?

Die Verordnung (EU) 2023/1545 vom 26. Juli 2023 hat die Zahl der einzeln zu nennenden Duftstoff-Allergene von 24 auf rund 80 erhöht, ab 0,001 Prozent in Produkten, die auf der Haut bleiben, und 0,01 Prozent in Produkten, die abgespült werden. Produkte ohne die erweiterte Deklaration durften nur bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht und dürfen nur bis zum 31. Juli 2028 bereitgestellt werden. Die Arbeit steckt selten im Etikett, sondern in den Lieferantenerklärungen dahinter, weil die wenigsten Marken die Parfümkomposition selbst kennen.

Wenn ich jede Kleinstmenge einzeln speichere, muss ich sie dann auch allen zeigen?

Nein, und die beiden Fragen sind auseinanderzuhalten. Einen Stoff einzeln zu speichern ist eine Frage des Datenmodells, ihn zu zeigen eine Frage des Zugriffs. Das Kosmetikrecht trennt das bereits - die Packung und Art. 21 regeln, was die Öffentlichkeit sieht, während die Produktinformationsdatei nach Art. 11 der zuständigen Behörde offensteht, nicht der Käuferin. In Transpareo ist die Sichtbarkeit eine Eigenschaft jedes einzelnen Feldes, die öffentliche Stufe erscheint also ohne Anmeldung, und Sicherheitsbewertung, Lieferantenerklärungen und Zertifikate liegen hinter protokolliertem Zugriff. Genau das erlaubt Ihnen, die Lehre dieses Beitrags zu befolgen, ohne ein Betriebsgeheimnis aufzugeben.

Meine Branche hat kein INCI. Wo fange ich an?

Bei der Fachwortliste, die Ihre Branche ohnehin pflegt, und zwar bevor Sie über Datenmodelle sprechen. Für Synthetikfasern ist das EN ISO 2076, für die ethische Lieferkette BS 8903, für die Chemie die CAS-Nummer. Es geht nicht darum, dass eine davon die richtige Antwort wäre, sondern darum, dass die Entscheidung einmal zentral fällt statt je Anbindung. Ohne vereinbartes Wörterbuch wird jede Verbindung zwischen zwei Systemen zu einem eigenen Übersetzungsprojekt, und der Aufwand wiederholt sich mit jedem neuen Partner.

Wie lange müssen die Daten verfügbar bleiben?

Die Produktinformationsdatei ist zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge aufzubewahren (Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Ein Pass, der dieselben Daten trägt, überlebt sinnvollerweise auch den letzten Tiegel, sonst führt der aufgedruckte Code ins Leere. Diese Pflicht ist länger als die meisten Softwareverträge, fragen Sie also jeden Anbieter, was nach einer Kündigung mit Ihren Pässen geschieht - bei Transpareo bleiben veröffentlichte Pässe über eine dauerhafte Adresse erreichbar, und unsere Anbieter-Checkliste nennt die weiteren Fragen.

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