Ein Datensatz, zwei Regime: ein DPP für EU und China

Ein Datensatz, zwei Regime: ein DPP für EU und China

Wer Batterien nach Europa und China liefert, steht vor zwei Regelwerken, die kaum gegensätzlicher sein könnten. Warum trotzdem ein einziger Produktdatensatz genügt - und wo die ehrlichen Grenzen liegen.

Chinas Verordnung Nr. 73 und die EU-Batterieverordnung wirken wie Gegenpole. Die eine setzt auf eine zentrale staatliche Plattform, die andere auf dezentrale, kryptografisch signierte Pässe. Die eine kennt keine öffentliche Verbraucherstufe, die andere stellt den QR-Code auf jedes Produkt. Wer in beide Märkte liefert, fragt sich zu Recht: Brauche ich zwei Systeme?

Die Antwort ist nein. Ein einziger Produktdatensatz kann beide bedienen, wenn die Architektur stimmt.

Zwei Regime nebeneinander

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 wird ab dem 18. Februar 2027 für Batterien über 2 kWh verpflichtend. Ihr Modell: Der Wirtschaftsakteur veröffentlicht den Pass, erreichbar über einen GS1 Digital Link, das Vertrauen steckt in einer Signatur auf dem Artefakt selbst. Adressaten sind die Öffentlichkeit, berechtigte Dritte und Behörden.

Chinas Verordnung Nr. 73 gilt seit dem 1. April 2026 und regelt das Recycling von Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge. Ihr Modell ist das Gegenteil: eine zentrale Plattform des Ministeriums (MIIT), Identifikation nach dem chinesischen Standard GB/T 34014, Meldepflicht für jedes relevante Ereignis innerhalb von 15 bis 40 Tagen, Lesezugriff ausschliesslich für lizenzierte Recycler - und auch das nur auf die Zerlegungsdaten.

Was Verordnung Nr. 73 konkret verlangt

  • Eine digitale Identität pro Batterie, codiert nach GB/T 34014, auf einem manipulationssicheren Etikett
  • Einen vom MIIT vergebenen Herstellercode, der jede Batterie der Fabrik zuordnet
  • Meldungen über Produktion, Verkauf, Reparatur, Sammlung, Recycling und Wiederverwendung an die nationale Plattform
  • Lesezugriff für lizenzierte Recycler, begrenzt auf die für die Zerlegung nötigen technischen Daten
  • Aufbewahrung über die Lebensdauer der Plattform

Auffällig ist die vierte Regel: Sie bindet den Zugriff nicht nur an die Rechtsordnung, sondern an den Zweck. Ein Recycler sieht nur, was er zum Zerlegen braucht.

Warum das unvereinbar wirkt - und es nicht ist

Liest man beide Verordnungen nebeneinander, scheint kein gemeinsamer Nenner zu existieren. Der Schlüssel liegt in einer Architektureigenschaft: Der Produktdatensatz selbst ist neutral gegenüber der Rechtsordnung. Die regelspezifische Arbeit ist eine Projektion - denselben Datensatz lesen und in die Form bringen, die ein Regime erwartet.

Ein Einfrieren, zwei Ziele. Beim Veröffentlichen wird die Batterie einmal als signierte DPP-Version festgeschrieben. Der EU-Pfad registriert sie - sobald das EU-Register live ist - dort und liefert die öffentliche Sicht aus. Der China-Pfad liest dieselbe DPP-Version, extrahiert die Recycling- und Lebenszyklusdaten und meldet sie an die MIIT-Plattform. Die DPP-Version ändert sich dabei nicht, und die Signatur bleibt dieselbe.

Das Ereignisprotokoll spricht bereits Recycling

Das Lebenszyklusprotokoll eines Transpareo-DPP kennt schon heute die Ereignisse, die China verlangt: Sammlung, Recycling, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung. Die China-Meldung erfindet also nichts Neues, sie nutzt vorhandene Ereignisse.

Das Muster ist ausserdem nicht fremd: Für die EU wird künftig extern gemeldet, sobald das EU-Register steht. Eine Meldung an die MIIT-Plattform ist derselbe Mechanismus, nur an ein anderes Ziel gerichtet.

Aufbewahrung und Zugriff sind schon angelegt

Sobald die DPPs beim EU-Register registriert sind, wird jede DPP-Version zusätzlich zehn Jahre lang unveränderbar archiviert. Die EU verlangt für registrierte Pässe grundsätzlich zehn Jahre Aufbewahrung ab Registrierung - bei Batterien endet sie mit dem Recycling (Art. 77(8)). China verlangt die Lebensdauer der Plattform. Unser Archiv bedient beide Regimes ohne zweite Datenhaltung.

Auch beim Zugriff gibt es bereits abgestufte Sichten: öffentlich, auf Antrag, für Behörden, rein intern. Für China kommt eine Achse hinzu - der Zugriff eines Recyclers ist an Rechtsraum und Zweck zugleich gebunden. Das ist eine kleine, gezielte Erweiterung der bestehenden Zugriffslogik, kein zweites System.

Ein Identifikator, der beide Wege findet

Der GS1 Digital Link bleibt der Anker: Er steht ohnehin auf jedem international gehandelten Akkupack. Die MIIT-Kennung nach GB/T 34014 reist als zusätzliches Feld auf demselben Datensatz mit - Ergänzung, nicht Ersatz.

Ehrliche Grenzen

Drei Punkte gehören offen gesagt:

  • Die MIIT-Plattform hat noch keine öffentliche Schnittstellen-Spezifikation. Die Anbindung lässt sich erst fertigstellen, wenn ein Kunde oder Integrator den Zugang eröffnet. Das Datenmodell und die Zugriffsregeln können vorher stehen.
  • Verordnung Nr. 73 ist eine Recycling-Verordnung für EV-Antriebsbatterien, kein allgemeiner Produktpass für jede Warengruppe.
  • In China gibt es keine öffentliche Verbraucher-Oberfläche. Das Angebot dort ist die regelkonforme Datenstruktur und Aufbewahrung, nicht der markenschöne Scan.

Für einen Hersteller, der heute in beide Märkte liefert, zählt aber genau das: einen Produktdatensatz pflegen und daraus sowohl die EU- als auch die China-Pflichten bedienen, statt zwei Systeme parallel abzugleichen.

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